Unternehmen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, haben den Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln[1] – die sog. E-Bilanz. Hierfür ist ein "Taxonomie" genanntes Übermittlungsformat zugrunde zu legen.[2] In der Regel wird der Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Konten der betrieblichen Buchhaltung und der Taxonomie der Finanzverwaltung durch Finanzbuchhaltungsanwendungen hergestellt.

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