Anpassung der Steuerungsprozesse und -instrumente

Um die Center-Steuerung in das Gesamtsteuerungssystem des Unternehmens zu integrieren, ist eine Anpassung der Steuerungsprozesse erforderlich. So müssen die Werteflüsse zwischen den Centern sowie die einzelnen Center-Ergebnisse im Rahmen von Planung und Reporting explizit berücksichtigt werden. Hierbei ist es wichtig, die konzernweite Einheitlichkeit der Strukturen und Prozesse sicherzustellen, um den eingangs erwähnten zentralen Vorteil einer konzernweit integrierten Managementsicht auf die Wertschöpfung des Konzerns zu ermöglichen. Im Rahmen der laufenden Steuerung ist es wichtig, dass für den Ausweis der Center-Ergebnisse ein einheitliches Schema verwendet wird. Auf diese Weise kann der Erfolg der einzelnen Center bzw. einer beliebigen Gruppe von Centern aus Gesamtunternehmenssicht laufend überwacht werden. Die Steuerungsinstrumente für das Management der einzelnen Center können allerdings von den jeweiligen Center-Verantwortlichen durchaus individuell definiert werden, um die spezifischen Steuerungsanforderungen optimal zu erfüllen.

Berücksichtigung der Legalstruktur

Bei der Bildung einzelner Center sollte möglichst versucht werden, keine legaleinheitenübergreifenden Center zu definieren. Dies ist zwar prinzipiell möglich, jedoch hat die Erfahrung gezeigt, dass das Zusammenwirken von Management-Sicht (Center) und Legal-Sicht (Gesellschaften) häufig zu Konflikten führt. So müssen Verrechnungspreise zwischen Legaleinheiten in der Höhe gewählt werden, wie sie unabhängige Geschäftspartner auf einem anonymen Markt untereinander vereinbaren würden ("At-Arm's-Length-Prinzip"). Entsprechend müssen die Verrechnungspreise einen Margenaufschlag enthalten, der zunächst einmal zur Folge hat, dass die tatsächlichen Wertschöpfungskosten des Centers in Höhe des Aufschlags auf die Produktionskosten überschätzt werden. Hier ist es im Rahmen der Center-Rechnung erforderlich, eine Margenkonsolidierung zwischen den Centern durchzuführen oder zumindest die Margen transparent zu machen. Dies kann z. B. ermöglicht werden, indem spezielle Kontierungsobjekte für die Center-interne Verrechnung definiert werden, auf welchen der Margenanteil in den Verrechnungspreisen jeweils separat erfasst wird.

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