Bei der Aufbewahrung von Unterlagen sind nachstehende Anforderungen zu gewährleisten:
- Eingehende elektronische Belege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden.
- Bei Umwandlung (Konvertierung) in ein unternehmenseigenes Format (Inhouse-Format) sind beide Versionen zu archivieren und zu verknüpfen.
- Werden die Daten verschlüsselt gespeichert (Kryptografietechnik) muss die Entschlüsselung möglich sein.
- Zu jeder Datei muss eine Änderungshistorie erstellt werden, in welcher Vorversionen geänderter Dateien abgespeichert sind.
Rechnungen und sonstige digitale Belege müssen dann
- jederzeit verfügbar sein,
- unverzüglich lesbar gemacht werden können und
- maschinell ausgewertet werden können.
Dieses muss auch bei Migration, Hardware- oder Softwarewechsel sichergestellt sein.
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