Bei den sog. Online-Umsätzen wird das gesamte Rechtsgeschäft, insbesondere der umsatzsteuerlich relevante Leistungsaustausch über das Internet oder andere elektronische Netze abgewickelt. Besonderheiten ergeben sich naturgemäß aus der Anonymität des "Vertriebswegs", der Nachvollziehbarkeit und Kontrolle entgeltlicher Transaktionen und damit der eindeutigen Feststellung der Partner des Leistungsaustauschs. Digitale oder virtuelle Güter können elektronisch versandt, sonstige Leistungen in digitaler Form erbracht werden.

Digitale oder virtuelle Güter besitzen keine physische Beschaffenheit mehr, können aber in ihrer Verwendungsfunktion körperlichen Gegenständen durchaus gleichwertig sein.

 
Praxis-Beispiel

Digitale Güter

Musikdateien, Videodateien, Bilddateien, elektronische Verlagserzeugnisse, Software, die keinen physischen Datenträger für die Versendung mehr benötigt;

Börsen-, Verkehrs- und Wetterdaten, Nachrichtenübermittlung, Beratungsleistungen, Finanzdienstleistungen, virtuelle Lotterie- und Wettveranstaltungen, Online-Spiele.

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