Ein besonderes Augenmerk liegt aktuell auf den Energiekosten, die sich als Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine besonders stark erhöht haben. Diese Preissteigerungen bilden eine tatsächliche Bedrohung der wirtschaftlichen Aktivitäten für viele Unternehmen in Deutschland und der EU. Der Ruf nach staatlicher Unterstützung in dieser Ausnahmesituation ist verständlich: Staatliche Hilfen sind unverzichtbar, um die Unternehmen durch diese Krise zu bringen. Es gibt aber auch viele Stellen, an denen die Fachbereiche in Zusammenarbeit mit dem Controlling eigene Einsparpotenziale für Energie entdecken können.

1.1 Energiekosten reduzieren durch staatliche Unterstützung

Als Folge der stark reduzierten Energielieferungen Russlands als Reaktion auf Sanktionen für seinen Angriff auf die Ukraine ist in Westeuropa eine Energiekrise entstanden. Die Preise für Energieträger wie Öl, Strom und vor allem Gas sind exorbitant gestiegen. Neben den Entlastungspaketen für die Bürger hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die hohen Energiekosten für Unternehmen zu reduzieren, das Energiekostendämpfungsprogramm. Dieses wurde aktuell bis zum 29.2.2024 verlängert. Unternehmen in besonders energieabhängigen Branchen können dabei in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen Situation bis zu 70 % (ab Juli 2022 60 %) der durch die Preiserhöhung verursachten Mehrkosten erstattet bekommen.

Voraussetzung dafür ist u. a., dass die Energiekosten mehr als 3 % der Gesamtleistung des Unternehmens ausmachen und weitere, meist durch die Beihilfevorgaben der EU bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So darf z. B. die Geschäftsführung in der Zeit der Unterstützung weder eine Erhöhung der Vergütungen noch einen Bonus in Abhängigkeit von durch die Zuschüsse bestimmten Kostenpositionen erhalten.

Die maximale Unterstützung beträgt 50 Mio. EUR für die am stärksten betroffenen Unternehmen. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt und reduziert faktisch die Energiekosten. Das Programm war bisher vor allem auf Industrieunternehmen ausgerichtet und soll laut Ankündigung des Wirtschaftsministeriums jetzt auch für kleine und mittlere Unternehmen, vorwiegend das Handwerk, geöffnet werden. Weitere Veränderungen, Anpassungen und neue Programme sind zu erwarten.

Abgewickelt wird das Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf deren Website (www.bafa.de) gibt es unter der Rubrik "Energie" ausführliche Informationen zum Thema und einen Link zum Onlineportal ELAN-K2, über das die Zuschüsse beantragt werden müssen.

 
Hinweis

Eigene Maßnahmen sind weiterhin notwendig

Trotz aktueller und weiterer zu erwartender Unterstützungsprogramme der Bundesregierung oder der EU bleibt es Aufgabe der Unternehmen, Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten durchzuführen. Dabei geht es nicht nur um Energiekosten. Durch laufende oder zukünftige Krisen wachsen auch andere Kosten stark an. So wird z. B. für die Gewinnung vieler Rohstoffe und Materialien viel Energie benötigt, deren Kostensteigerung sich auf die Kosten für Rohstoffe, Materialien oder Bauteile auswirken wird.

1.2 Energieverbrauch unternehmensweit senken

An dieser Stelle folgen einige Hinweise, mit denen bereichsübergreifend die Energiekosten gesenkt werden können. Typische Einsparpotenziale mit Auswirkungen auf einzelne Fachbereiche werden in den folgenden Kapiteln jeweils mit weiteren Möglichkeiten, Kosten zu sparen, dargestellt. Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu senken. Vieles davon erscheint zu klein, als dass es den dafür notwendigen Aufwand lohnt. Aber mit weiter rasant steigenden Energiepreisen und einer zu erwartenden Knappheit an Gas, Öl oder Strom gehören selbst Kleinigkeiten zum bestimmenden Element für die Kostenhöhe.

  • Es geht schnell, in allen Arbeits- und Aufenthaltsräumen die Heizung zu überprüfen und an die neuen Höchstwertempfehlungen der Bundesregierung anzupassen.
  • Bei Einsparungen von Energie für die Beleuchtung spielen im Unternehmen die Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften eine wichtige Rolle. Unterhalb der dort angegebenen Lichtstärken darf nicht gearbeitet werden. Auf die Beleuchtungszeit kann sehr wohl Einfluss genommen werden. Arbeitsplätze, die nicht benötigt werden, müssen auch nicht beleuchtet sein. Wenn im Lager niemand ist, kann dort auch die Beleuchtung ausgeschaltet sein. Die Beleuchtung von Fluren und anderen Räumen, die nicht ständig genutzt werden, kann auch durch technische Hilfsmittel wie Bewegungsmelder auf ein Minimum reduziert werden.

     
    Hinweis

    Verantwortung schaffen

    Sowohl Heizung als auch Beleuchtung sind ein sensibles Thema im Büro und Betrieb. Mit Engagement kann trotz und im Rahmen rechtlicher Vorschriften oft viel gespart werden. In der Praxis zeigt sich, dass bei eindeutiger Verantwortung für diese Themen wesentliche Einsparungen erzielt werden können. So kann jemand, der meist spät den Arbeitsplatz verlässt, verantwortlich gemacht werden für das Ausschalten aller Lichtquellen.

  • Wenn Büros kurz- und mittelfristig nicht genutzt werden, z. B. wegen der Arbeit im Homeoffice, sollten die verbliebenen Mitarbeiter auf e...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge