Zahlt der Unternehmer mit seiner Kreditkarte, fließt der Betrag mit dem Einsatz der Karte ab. Das gilt auch, wenn er damit Betriebsausgaben bezahlt. Akzeptiert der Unternehmer Kreditkarten als Zahlungsmittel, fließt ihm die Zahlung des Kunden erst zu, wenn das Kreditkartenunternehmen ihm den Betrag überweist.

Auch die Beträge, die das Kreditkartenunternehmen für seine eigenen Dienstleistungen einbehält, fließen dem Unternehmer zu. Diese Kosten fließen gleichzeitig als Kosten des Geldverkehrs wieder ab.

 
Praxis-Beispiel

Zufluss bei Kreditkartenzahlung

Ein Unternehmer erbringt gegenüber seinem Kunden eine Leistung, die er mit 1.000 EUR zuzüglich 19 % = 190 EUR Umsatzsteuer abrechnet. Der Kunde bezahlt den Betrag von 1.190 EUR am 20.12. mit seiner Kreditkarte. Das Kreditkartenunternehmen überweist den Betrag nach Abzug einer Gebühr von 30 EUR. Der Betrag von (1.190 EUR – 30 EUR =) 1.160 EUR wird am 8.1. des folgenden Jahres auf dem Bankkonto des Unternehmers gutgeschrieben. Der Betrag fließt dem Unternehmer erst am 8.1. zu. Die Einnahme ist daher im folgenden Jahr und nicht bereits mit Einsatz der Kreditkarte zugeflossen.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 1.160      
4970/6855 Nebenkosten des Geldverkehrs 30 8400/4400 Erlöse 19 % USt 1.000
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 190

Hinweis:

Wird der Gewinn mithilfe einer Bilanz ermittelt, wird der Betrag von 1.190 EUR in dem Jahr erfasst, in dem er die Kreditkarte akzeptiert. In diesem Jahr wird der Betrag als Forderung und Erlös gebucht.

 
Praxis-Tipp

Kreditkartenkosten aus Dezember können noch im alten Jahr steuermindernd geltend gemacht werden

Alle Beträge, die im Dezember mit Kreditkarte bezahlt werden, können im alten Jahr noch steuermindernd geltend gemacht werden, auch wenn das Kreditkartenunternehmen die Beträge erst im folgenden Jahr abrechnet und dem Konto des Unternehmers belastet.

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