Einzugsermächtigungen können nur noch als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden. Das ergibt sich aus der Kundenvereinbarung mit der jeweiligen Bank. Unternehmen müssen die sog. SEPA-Einzugsermächtigungen verwenden (siehe nachfolgendes Muster).

 
MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 12345 IRGENDWO
 
Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234
 
Mandatsreferenz 987 543 CB2
 
SEPA-Lastschriftmandat
 
Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
 
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
 
                                                              
Vorname und Name (Kontoinhaber)
 
                                                              
Straße und Hausnummer
 
                                                              
Postleitzahl und Ort
 
                                                             _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _
Kreditinstitut (Name und BIC)
 
D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _
IBAN
 
 
                                                              
Datum, Ort und Unterschrift

Tab. 1: Standardfall einer wiederkehrenden Lastschrift

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats, die bis zu 35 alphanumerische Stellen lang sein darf. Sie dient in Kombination mit der Gläubiger-IdNr. der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats. Eine Mandatsreferenznummer darf immer nur einmal vergeben werden, da die Geschäftsbereichskennung der Gläubiger-Identifikationsnummer nicht als Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden kann.

 
Praxis-Tipp

Was für eine SEPA-Lastschrift benötigt wird

Um selbst SEPA-Lastschriften von seinen Kunden einziehen zu können, benötigt der Unternehmer

  1. eine Gläubiger-IdNr., welche er bei der Deutsche Bundesbank online beantragen kann und
  2. eine entsprechende Lastschrifteinzugsvereinbarung mit seiner Bank.
  3. Des Weiteren ist mit den jeweiligen Kunden eine SEPA-Lastschriftvereinbarung abzuschließen.

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