Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) 1792 3630   Sonstige Vermögensgegenstände oder Sonstige Verbindlichkeiten
Bank 1200 1800   Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

So kontieren Sie richtig!

Für den Buchungsablauf ist es, unabhängig von der Art der Gewinnermittelung, wichtig zu wissen, wann eine Überweisung ausgeführt worden ist. Anders als bei einer Bilanzierung kommt es bei der Einnahmen-Überschussrechnung auf den Zeitpunkt von Zu- und Abfluss an. Grundsätzlich gilt somit, dass bei einer Einnahmen-Überschussrechnung die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung erfasst werden.

Bei einer Überweisung fließt der Betrag an dem Tag ab, an dem die Überweisung bei der Bank eingeht. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Konto die nötige Deckung aufweist bzw. ein ausreichender Kreditrahmen zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, gilt als Zeitpunkt des Abflusses vielmehr der Tag der tatsächlichen Lastschrift auf dem Bankkonto.

Wird der Überweisungsträger also am 31.12. bei der Bank eingereicht und das Konto ist hinreichend gedeckt, ist die Zahlung noch im alten Jahr geleistet, auch wenn die Belastung des Kontos erst im neuen Jahr erfolgt. Der Unternehmer bucht die Zahlung unter dem Datum vom 31.12. auf das Konto "Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten)" 1792 (SKR 03) bzw. 3630 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Betriebsausgaben

an Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten)

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