Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) | 1792 | 3630 | Sonstige Vermögensgegenstände oder Sonstige Verbindlichkeiten | |
Bank | 1200 | 1800 | Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
So kontieren Sie richtig!
Für den Buchungsablauf ist es, unabhängig von der Art der Gewinnermittelung, wichtig zu wissen, wann eine Überweisung ausgeführt worden ist. Anders als bei einer Bilanzierung kommt es bei der Einnahmen-Überschussrechnung auf den Zeitpunkt von Zu- und Abfluss an. Grundsätzlich gilt somit, dass bei einer Einnahmen-Überschussrechnung die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung erfasst werden.
Bei einer Überweisung fließt der Betrag an dem Tag ab, an dem die Überweisung bei der Bank eingeht. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Konto die nötige Deckung aufweist bzw. ein ausreichender Kreditrahmen zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, gilt als Zeitpunkt des Abflusses vielmehr der Tag der tatsächlichen Lastschrift auf dem Bankkonto.
Wird der Überweisungsträger also am 31.12. bei der Bank eingereicht und das Konto ist hinreichend gedeckt, ist die Zahlung noch im alten Jahr geleistet, auch wenn die Belastung des Kontos erst im neuen Jahr erfolgt. Der Unternehmer bucht die Zahlung unter dem Datum vom 31.12. auf das Konto "Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten)" 1792 (SKR 03) bzw. 3630 (SKR 04).
Buchungssatz:
Betriebsausgaben |
an Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) |
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