Sie sind nur im Rahmen der Entfernungspauschale[1] abzugsfähig. Diese beträgt 0,30 EUR pro Entfernungskilometer, höchstens jedoch 4.500 EUR Ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt diese bis 2021 0,35 EUR, ab 2022 0,38 EUR.
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit einem privaten Pkw
Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb abgegolten. Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten können daher nicht zusätzlich geltend gemacht werden.[2]
Frotscher, Watrin, in Frotscher/Geurts, EStG, § 4 EStG Rz. 736 ff.
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