Der Verpflegungskostenpauschbetrag beträgt im Inland[1]

  • bei einer Abwesenheit von 24 Stunden: 28 EUR,
  • jeweils jeweils 14 EUR (bis 31.12.2019: 12 EUR) für den An- und Abreisetag, wenn der Reisende an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet,
  • bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: 14 EUR.

Für Auslandsreisen ist das BMF-Schreiben v. 23.11.2022 zu beachten.[2] Hieraus ergeben sich auch die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland.

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