Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment. Bei gemischten Betrieben ist der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen. Ist jemand bspw. selbstständiger Bäcker und Konditor (mit Café), setzt er nur die Pauschbeträge für das Café und die Konditorei an, weil diese höher sind als die Pauschbeträge für die Bäckerei.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Eigenverbrauchs bei "gemischten Betrieben"

Hans Groß ist Bäcker und Konditor und betreibt ein Café.

Der Bäcker und Konditor erfasst nur die Pauschbeträge für das Café mit Konditorei i. H. v. insgesamt 2.122 EUR (1.547 EUR mit 7 % USt und 575 EUR mit 19 % USt). Die Pauschbeträge für die Bäckerei bleiben unberücksichtigt. Dies sind die Pauschbeträge für eine Bäckerei und für ein Café mit Konditorei:

 
  Jahreswert 2024 ohne Umsatzsteuer (in EUR)
  zu 7 % zu 19 % insgesamt
Bäckerei 1.605 206 1.811
Café und Konditorei 1.547 575 2.122

Der Bäcker und Konditor erfasst nur die Pauschbeträge für das Café mit Konditorei i. H. v. insgesamt 2.122 EUR (1.547 EUR mit 7 % USt und 575 EUR mit 19 % USt). Die Pauschbeträge für die Bäckerei bleiben unberücksichtigt.

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