Der alleinstehende Inhaber einer Speisegaststätte bietet kalte und warme Speisen an. Er muss daher seine Sachentnahmen aus der Gaststätte als unentgeltliche Wertabgaben erfassen. Er ermittelt den Wert der Sachentnahmen mithilfe der Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben. Die für das 2023 maßgebenden Pauschbeträge betragen 2.919 EUR für die Sachentnahmen, die mit 7 % der Umsatzsteuer unterliegen, und 762 EUR, für die Sachentnahmen, die mit 19 % zu versteuern sind.
Für das Jahr 2023 sind somit folgende Werte zu erfassen:
Der Pauschbetrag zu 7 % beträgt | 2.919 EUR |
Der Pauschbetrag zu 19 % beträgt | 762 EUR |
Summe | 3.681 EUR |
Im Jahr 2024 sind somit folgende Werte zu erfassen:
Der Pauschbetrag zu 7 % beträgt | 2.253 EUR |
Der Pauschbetrag zu 19 % beträgt | 1.723 EUR |
Summe | 3.976 EUR |
Buchungsvorschlag:
Für 2023:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 4.030,11 | 8915/4610 | Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 7 % USt | 2.919,00 |
8910/4620 | Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt | 762,00 | |||
1771/3801 | Umsatzsteuer 7 % | 204,33 | |||
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 144,78 |
Für 2023:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 4.461,08 | 8915/4610 | Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 7 % USt | 2.253,00 |
8910/4620 | Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt | 1.723,00 | |||
1771/3801 | Umsatzsteuer 7 % | 157,71 | |||
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 327,37 |
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