Bei den Umsatzsteuervoranmeldungen muss die Gesamtdifferenz für jeden Voranmeldungszeitraum berechnet werden. Allerdings können innerhalb der Voranmeldungszeiträume eines Jahres negative und positive Gesamtdifferenzen miteinander verrechnet werden.

 
Praxis-Beispiel

Gesamtdifferenz in den Umsatzsteuervoranmeldungen

 
Monat Einkauf der bis zu 500 EUR Artikel nicht ausgeschöpfte Differenz zu Vormonaten Verkauf der bis zu 500 EUR Artikel Differenz zwischen Ein- und Verkauf Differenz, aus der USt herausgerechnet wird Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer (19 %)
Januar 2.500,00 0,00 1.800,00 – 700,00 0,00 0,00 0,00
Februar 800,00 700,00 2.442,00 1.642,00 942,00 812,07 154,29
März 5.000,00 –– 3.500,00 – 1.500,00 0,00 0,00 0,00
April 0,00 1.500,00 4.400,00 4.400,00 2.900,00 2.500,00 475,00
Mai 1.200,00 –– 2.100,00 900,00 900,00 775,86 147,414
Juni 300,00 –– 980,00 680,00 680,00 586,21 111,38
Juli 8.700,00 –– 3.270,00 -5.430,00 0,00 0,00 0,00
August 100,00 5.430,00 2.295,00 2.195,00 0,00 0,00 0,00
September 0,00 3.235,00 5.110,00 5.110,00 1.875,00 1.616,38 307,11
Oktober 400,00 –– 2.200,00 1.800,00 1.800,00 1.551,72 294,83
November 0,00 –– 960,00 960,00 960,00 827,59 157,24
Dezember 1.950,00 –– 1.800,00 – 150,00 0,00 0,00 0,00
 
  Einkauf der bis zu 500 EUR Artikel Verkauf der bis zu 500 EUR Artikel Differenz, aus der die USt herausgerechnet wird Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer
Ist-Daten lt. Voranmeldung 20.950,00 30.857,00      
Jahresbetrag 20.950,00 30.857,00 9.907,00 8.325,21 1.581,79

Aus dieser Übersicht ist erkennbar, dass in den einzelnen Monaten kein zutreffender Ausweis möglich ist. Die letzte Korrektur – bezogen auf das gesamte Jahr – ist erst in der Voranmeldung für den Monat Dezember möglich. Bei einem Überhang des Wareneinkaufs im letzten Voranmeldungszeitraum (siehe Beispiel) ist eine Korrektur erst in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung möglich.

 
Praxis-Tipp

Existenzgründer

Existenzgründer müssen im Jahr der Gründung und im folgenden Kalenderjahr ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben, auch wenn sich keine oder nur eine geringe Umsatzsteuerzahllast ergibt.[1] Ergeben sich wegen des höheren Einkaufsbedarfs in der Gründungsphase nur geringe Differenzen, kann es vertretbar sein, wenn die Umsatzsteuer aus der Gesamtdifferenz bis einschließlich November mit 0 angesetzt wird und die Besteuerung insgesamt für den Monat Dezember durchgeführt wird. Für Besteuerungszeiträume von 2021 bis 2026 gilt die generelle Verpflichtung zur Abgabe von monatlichen Voranmeldungen in Neugründungsfällen nicht.[2]

 
Achtung

Bei Anwendung der Differenzbesteuerung kein Umsatzsteuerausweis in den Rechnungen

Unternehmer, die die Differenzbesteuerung anwenden, dürfen in ihren Rechnungen die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Dies gilt auch dann, wenn der Gegenstand an einen anderen Unternehmer geliefert wird, der die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann.[3]

[3] 25a.1 Abs. 16 UStAE.

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