Neben der unmittelbaren Haftung aus der Verletzung einer Datenschutznorm, dürfen auch vertraglich vereinbarte Sanktionen nicht außer Acht gelassen werden. Das Unternehmen kann gegenüber Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern haften, sofern gegen vertragliche Vereinbarungen oder Pflichten verstoßen wurde.

Am häufigsten kommen wohl Verstöße gegen explizit geregelte Geheimhaltungspflichten vor. Die Rechtsfolgen sind in der Regel Vertragsstrafen (in Geld oder auch Sonderkündigungsrechte, beispielsweise bei Dienstleistungsverträgen) sowie Schadensersatz- und/oder Unterlassungsansprüche. Daneben müssen die Anwalts- und Prozesskosten getragen werden.

 

Klauseln über Stillschweigen

Klauseln, die ein Stillschweigen über die Vereinbarung oder einzelne Umstände des Vertrags regeln, werden nicht durch das BDSG 2018 oder ähnliche Rechtsnormen überflüssig, da so auch solche Sachverhalte geregelt werden können, die weder Geschäftsgeheimnisse noch geschützte Daten, wie personenbezogene Daten, beinhalten.

Ein weiterer Bereich ist der Onlinedatenschutz. Neben dem bereits erwähnten Schutz der Kunden- und Nutzerdaten, dürfen Nutzervereinbarungen zwischen dem Unternehmen und Onlinediensten nicht übersehen werden. So verlangt bspw. Google bei der Nutzung von Google Analytics und auch anderen Diensten, dass sich der Websitebetreiber an die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzregeln hält und eine vollständige Datenschutzerklärung zu Beginn der Websitenutzung durch den User bereithält, den sog. Cookie-Hinweis. Das Fehlen oder nachträgliche Entfernen des Hinweises kann von Google abgestraft werden, bspw. durch ein schlechteres Ranking, was für Unternehmen ein ernsthaftes Problem darstellen kann. Solche Regeln sind zwar Vereinbarungen, de facto kann sich das Unternehmen hiergegen aber nicht wehren. Zudem entsprechen die Regelungen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Datenschutzregeln sollten unabhängig von gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften beachtet werden, um zu verhindern, dass dem Unternehmen Schäden z. B. durch Imageverlust oder Datenweitergabe an Dritte entstehen.

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