Eine weitere Aufgabe des operativen Risikocontrollings ist die operative Überwachung der Risikopolitik, des Limitwesens, der Vorgaben der Geschäftsleitung sowie die Festlegung und Überwachung der Methoden der Risikoidentifikation und Risiko- bzw. Performancemessung.

Dieser Anforderung wird in IFRS 9/IAS 39 manifestiert durch

  • die verpflichtende Vorgabe der Effektivitätsmessung und
  • zwingend notwendige Bestimmung der Ineffektivität einer Sicherungsbeziehung für Bilanzierungszwecke.

Effektivitätsmessung ist Voraussetzung für Hedge Accounting

Die Effektivität zeigt nach IFRS, inwieweit die Wertänderungen des Grundgeschäftes durch die Wertänderungen des Sicherungsgeschäftes kompensiert werden und somit bis zu welchem Grad ein Risikoausgleich zwischen den Instrumenten gegeben ist. Somit zeigt die Effektivität, wie gut das Risiko des Grundgeschäftes durch das Sicherungsinstrument ausgesteuert wird.

Die Effektivität ist nach IAS 39 sowohl prospektiv (am Sicherungsbeginn und an jedem Stichtag für den noch offenen Zeitraum der Sicherungsbeziehung) als auch retrospektiv (an jedem Stichtag im Hinblick auf die bereits vergangene Periode der Sicherungsbeziehung) nachzuweisen. Anforderung ist, dass die Effektivität zwischen 80 % und 125 % liegen muss, da ansonsten Hedge Accounting im Sinne des IAS 39 nicht angewendet werden darf. Jede Abweichung von 100 % – also dem perfekten Ausgleich zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft – wird als Ineffektivität bezeichnet.

Unterschiedliche Methoden der Effektivitätsmessung

Hinsichtlich der Methoden zum Nachweis der Effektivität finden sich aktuell keine Regelungen in den IFRS. In der Praxis haben sich jedoch folgende Methoden durchgesetzt:

  • Critical Terms Match
  • Sensitivitätsanalysen
  • Dollar-Offset-Methode
  • Regressionsanalyse

Der Critical Terms Match stellt die einfachste Form der Effektivitätsmessung dar. Sofern die wesentlichen Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmen, genügt als Nachweis für die Wirksamkeit eine Gegenüberstellung dieser Parameter. Gemäß IAS 39 ist diese Methode nur für die prospektive Effektivitätsmessung zulässig.

Stimmen die wesentlichen Parameter nicht überein, kann z. B. mittels Sensitivitätsanalysen geprüft werden, ob Grund- und Sicherungsgeschäft hinsichtlich des gesicherten Risikofaktors gegenläufige Wertänderungen aufweisen und somit von einer prospektiven Wirksamkeit ausgegangen werden kann.

Die Dollar-Offset-Methode kann zur Ermittlung der retrospektiven Effektivität eingesetzt werden. Sie stellt die historische Fair-Value-Änderung des Grundgeschäftes ins Verhältnis zur den historischen Fair-Value-Änderungen des Sicherungsgeschäftes.

Die Dollar-Offset-Methode wird auch zur Bestimmung des ineffektiven Teils einer Sicherungsbeziehung verwendet und damit zur Bestimmung, ob und in welcher Höhe bei Cash Flow Hedges ein Teil der Fair-Value-Änderung des Sicherungsgeschäftes ergebniswirksam zu erfassen ist.

Eine weitere Methode zur Effektivitätsmessung stellt die Regressionsanalyse dar. Im Gegensatz zur Dollar-Offset-Methode wird eine Reihe historischer Fair-Value-Änderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft betrachtet (auf Monatsbasis bspw. 30 Monate). Mithilfe der linearen Regression wird der statistische Zusammenhang zwischen den Fair-Value-Änderungen des Grundgeschäftes und des Sicherungsgeschäftes analysiert.

Sofern in die Regressionsanalyse auch Marktdaten vor Beginn der Sicherungsbeziehung einfließen, kann diese Methode sowohl als prospektiver als auch retrospektiver Nachweis angesehen werden. In diesem Fall ist also nach IAS 39 nur ein Effektivitätstest zu führen.

Für die Regressionsanalyse ist typischerweise ein höherer Rechenaufwand notwendig. Sie ist jedoch aufgrund der großen Datenanzahl robuster als die Dollar-Offset-Methode und kann Ineffektivitäten bzw. Ausreißer besser glätten.

Geringere Anforderungen an die Effektivität durch IFRS 9

Die Anforderung an die Effektivität wird in IFRS 9 qualitativer formuliert. Eine Einhaltung der starren Effektivitätsgrenzen (80 % bis 125 %) ist im Gegensatz zu IAS 39 nicht gefordert. Nachzuweisen ist jedoch, dass ein nicht nur zufälliger Ausgleich der Veränderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft stattfindet. Konkret ist insbesondere nachzuweisen, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft besteht und das Kreditrisiko die Sicherungsbeziehung nicht dominiert. Ursachen für Ineffektivitäten, also dem nicht perfekten Ausgleich von Grund- und Sicherungsgeschäft, sind bereits zu Sicherungsbeginn zu dokumentieren (IFRS 9.6.4.1(b)) und im Anhang offenzulegen (IFRS 7.22B).

Ebenso besteht nach IFRS 9 keine Verpflichtung zur retrospektiven Effektivitätsmessung. Für Bilanzierungszwecke ist jedoch weiterhin die Ineffektivität zu bestimmen, da diese ggf. separat zu bilanzieren ist. Die Notwendigkeit der prospektiven Effektivitätsmessung besteht auch bei Anwendung der Regelungen des IFRS 9.

Wenn somit nach IFRS 9 die Anforderungen – insbesondere an die retrospektive Effektivität – gelockert wur...

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