Rz. 79
Allgemeine Angaben | |||
[ja] | [n. a.] | Ist nach § 298 Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 3 Satz 1 HGB die Angabe der Mitzugehörigkeit eines Postens zu einem anderen Posten erfolgt? (Hinweis: Ausweiswahlrecht in Anhang oder Bilanz.) | Konzernabschluss nach HGB, Rz. 70 ff. |
[ja] | [n. a.] | Liegt gem. § 313 Abs. 4 i. V. m. § 284 Abs. 3 HGB eine Darstellung des im Bereich der kumulierten Abschreibungen erweiterten Anlagespiegels für die einzelnen Posten des Anlagevermögens im Konzernanhang vor? |
Anlagespiegel/Anlagegitter, Rz. 1 ff. |
[ja] | [n. a.] | Liegen entsprechend DRS 23, Rz. 208 Buchst. a, b Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert im Rahmen des Anlagespiegels bei voll einbezogenen Unternehmen vor? | |
[ja] [ja] [ja] [ja] |
[n. a.] [n. a.] [n. a.] [n. a.] |
Im Einzelnen:
|
|
[ja] | [n. a.] | Liegen gem. DRS 26, Rz. 90 Angaben zum Wert der at equity bewerteten assoziierten Unternehmen im Rahmen des Anlagespiegels vor? | |
[ja] | [n. a.] | Wurden die Regelungen des DRS 23, Rz. 209 Buchst. c, d beachtet, nach denen Angaben im Rahmen der Entwicklung des negativen Unterschiedsbetrags im Geschäftsjahr bei voll einbezogenen Unternehmen zu machen sind? | Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS, Rz. 24 ff. |
[ja] [ja] [ja] [ja] [ja] [ja] |
[n. a.] [n. a.] [n. a.] [n. a.] [n. a.] [n. a.] |
Im Einzelnen:
|
|
[ja] | [n. a.] | Liegen gem. DRS 27, Rz. 66 Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert im Rahmen des Anlagespiegels bei quotal einbezogenen Unternehmen vor? | |
Immaterielles Anlagevermögen/Goodwill/negativer Unterschiedsbetrag | |||
[ja] | [n. a.] | Wurden nach DRS 24, Rz. 135, im Rahmen der Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden insbesondere die Darstellung und Erläuterung der Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen vorgenommen? Dazu sind insbesondere Angaben zu folgenden Aspekten, sofern diese relevant sind, vorzunehmen: a) Ausübung des Ansatzwahlrechts für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB, b) Abgrenzung von Forschung und Entwicklung, c) Beschreibung der vergleichbaren immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i. S. v. § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB, d) Einbeziehung der Wahlbestandteile in die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB, e) Berücksichtigung von Fremdkapitalzinsen in den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 3 HGB, f) Zeitpunkt des Beginns der Einbeziehung von Entwicklungskosten in die Herstellungskosten von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (siehe Rz. 86), g) angewandte Nutzungsdauern der immateriellen Vermögensgegenstände, h) angewandte Abschreibungsmethoden für immaterielle Vermögensgegenstände. |
Immaterielles Vermögen nach HGB, EStG und IFRS, Rz. 75 f. |
[ja] | [n. a.] | Werden die konzernspezifischen Positionen im Anlagespiegel gem. DRS 24, Rz. 136 dargestellt? | Anlagespiegel/Anlagegitter, Rz. 43 ff. |
[ja] | [n. a.] | Liegt gem. § 314 Abs. 1 Nr. 14 HGB bei Unternehmen, die selbst geschaffenes immaterielles Anlagevermögen aktiviert haben, eine Angabe von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie des davon aktivierten Betrags vor? | Konzernanhang, Rz. 17 |
[ja] | [n. a.] | Wurde die Regelung des § 301 Abs. 3 Satz 2 HGB berücksichtigt, nach der eine Erläuterung der Unterschiedsbeträge aus Kapitalkonsolidierung sowie wesentlicher Veränderungen dieser Posten gegenüber dem Vorjahr erforderlich ist? | Konzernanhang, Rz. 40 ff. |
[ja] [ja] [ja] |
[n. a.] [n. a.] [n. a.] |
Wurden § 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB und die Vorschriften des DRS 23, Rz. 208 Buchst. c und des DRS 27, Rz. 66 berücksichtigt, nach denen bei voll und quotal einbezogenen Unternehmen folgende Angaben erforderlich si... |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen