Rz. 21

 
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass allgemein alle Vermögensgegenstände bzw. Schulden und ungewisse Verbindlichkeiten, die zu Beginn des Handelsgewerbes zum Unternehmensvermögen gehören, in der Eröffnungsbilanz aktiviert bzw. passiviert werden müssen?

Jahresabschluss: Überblick, Rz. 24

Sonderbilanzen und Status, Rz. 14 ff.
[ja] [n. a.] Sind die einschlägigen handelsrechtlichen Aktivierungs- und Passivierungsverbote berücksichtigt worden (Unterscheidung zwischen abstrakter Aktivierungs-/Passivierungsfähigkeit und konkreter Aktivierungs-/Passivierungsfähigkeit)? Jahresabschluss: Überblick, Rz. 33 ff.
[ja] [n. a.] Ist speziell bei Personenhandelsgesellschaften berücksichtigt worden, dass alle Vermögensgegenstände bilanziert werden müssen, die zum Gesamthandsvermögen gehören (ohne Rücksicht darauf, ob die Vermögensgegenstände auch tatsächlich betrieblich genutzt werden)? Betriebsvermögen/Privatvermögen, Rz. 62 f.
[ja] [n. a.] Wurde beachtet, dass Vermögensgegenstände, die einzelnen Gesellschaftern gehören (Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters) auch dann nicht in der Eröffnungsbilanz der Personenhandelsgesellschaft erfasst werden dürfen, wenn sie von dieser betrieblich genutzt werden? Sonderbilanzen und Status, Rz. 14 ff.
[ja] [n. a.] Ist bei einer Kapitalgesellschaft sämtliches Vermögen in der Eröffnungsbilanz angesetzt worden, dass sich im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft befindet?

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Rz. 21

Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 10 ff.

Sonderbilanzen und Status, Rz. 14 ff.
[ja] [n. a.] Ist beachtet worden, dass Gründungsaufwendungen (wie z. B. Notar- oder Gerichtskosten) nicht aktivierungsfähig sind (§ 248 Abs. 1 HGB), sondern als Gründungsverlust in der Eröffnungsbilanz passiviert werden müssen? Sonderbilanzen und Status, Rz. 14 ff.
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass ein Gründungsverlust als Verlustvortrag ausgewiesen werden muss und mit den Jahresergebnissen der Folgeperioden zu verrechnen ist?  
[ja] [n. a.] Sind Gründungsaufwendungen, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz angefallen sind, in voller Höhe erfolgswirksam in der GuV des ersten Geschäftsjahres erfasst worden?  

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge