Rz. 42

 
    Allgemeine Angaben  
[ja] [n. a.] Wurde § 326 Satz 2 HGB berücksichtigt, wonach alle Anhangangaben zur GuV von kleinen Kapitalgesellschaften nicht offengelegt werden müssen? Offenlegung und Hinterlegung des Jahres- und Konzernabschlusses, Rz. 21 ff.
[ja] [n. a.] Wurde die Empfehlung des DRS 13, Rz. 11 beachtet, nach der ein gesonderter Ausweis kumulierter Anpassungsbeträge aus Vorperioden aufgrund der Änderung von Bilanzierungsgrundsätzen als Posten "Auswirkungen aus der Änderung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze" nach dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu erfolgen hat? (Hinweis: Dies gilt gem. DRS 13, Rz. 21 auch bei Änderungen von Schätzmethoden.)  
[ja] [n. a.] Ist gem. § 158 Abs. 1 Satz 2 AktG eine Darstellung der Entwicklung des Jahresüberschusses/Jahresfehlbetrags zum Bilanzgewinn/Bilanzverlust im Anhang oder alternativ in der Bilanz erfolgt? (Hinweis: Gilt nur für Aktiengesellschaften; eine Offenlegung entfällt für kleine Aktiengesellschaften.) Anhang nach HGB, Rz. 145
[ja] [n. a.] Ist der Vorschlag oder der Beschluss über die Ergebnisverwendung nach § 285 Nr. 34 HGB in den Anhang aufgenommen worden? (Hinweis: Entfällt für kleine Kapitalgesellschaften.) Anhang nach HGB, Rz. 211 ff.
    Umsatzerlöse  
[ja] [n. a.] Ist gem. § 285 Satz 1 Nr. 4 HGB eine Aufgliederung der Umsatzerlöse (ggf. Schutzklausel nach § 286 Abs. 2 HGB) erfolgt? (Hinweis: Eine Aufgliederung entfällt für kleine Kapitalgesellschaften; eine Offenlegung entfällt für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften.) Anhang nach HGB, Rz. 179 ff.
    Herstellungskosten sowie Material-, Personalaufwand und Abschreibungen  
[ja] [n. a.] Wurde gem. § 285 Satz 1 Nr. 8 Buchst. a HGB der Materialaufwand bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB angegeben? (Hinweis: Eine Angabe entfällt für kleine Kapitalgesellschaften; eine Offenlegung entfällt für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften.) Anhang nach HGB, Rz. 191 f.
[ja] [n. a.] Wurde gem. § 285 Satz 1 Nr. 8 Buchst. b HGB der Personalaufwand bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB angegeben? (Hinweis: Offenlegung entfällt für kleine Kapitalgesellschaften; Angabe entfällt neu für kleine Kapitalgesellschaften.) Anhang nach HGB, Rz. 193
[ja] [n. a.] Erfolgte entsprechend § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB eine gesonderte Angabe außerplanmäßiger Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB (Anlagevermögen) sowie von Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB (Umlaufvermögen) im Anhang oder alternativ in der GuV? (Hinweis: Eine Offenlegung entfällt für kleine Kapitalgesellschaften.) Anhang nach HGB, Rz. 200
    Sonstige betriebliche Aufwendungen/
Erträge
 
[ja] [n. a.] Erfolgt nach § 285 Nr. 32 HGB eine Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind? (Hinweis: Angabe kann für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften entfallen.) Anhang nach HGB, Rz. 186d und 205a
    Außergewöhnliche Aufwendungen/Erträge  
[ja] [n. a.] Erfolgt nach § 285 Nr. 31 HGB eine Angabe von Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind? Hier könnten die corona- und energiekrisenbedingten Effekte des Geschäftsjahrs dargestellt werden (müssen). Anhang nach HGB, Rz. 205
    Steueraufwand  
[ja] [n. a.] Ist der Empfehlung des DRS 13, Rz. 13 gefolgt worden, nach der eine gesonderte Angabe von Steuerertrag oder -aufwand aus kumulierten Anpassungen aus Vorjahren aufgrund der Änderung von Bilanzierungsgrundsätzen vorzunehmen ist? (Hinweis: Dies gilt gem. DRS 13, Rz. 21 auch bei Änderungen von Schätzmethoden.) Anhang nach HGB, Rz. 30 f.
[ja] [n. a.] Ist der Effekt aus latenten Steuern separat ausgewiesen worden? (Gilt nicht für kleine Kapitalgesellschaften.) Latente Steuern im Einzelabschluss und Konzernabschluss, Rz. 90 ff.

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