Der angelsächsische Bilanzierungsgrundsatz des True and Fair View ist auch in das deutsche Rechnungslegungsrecht gelangt. Danach hat der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" zu vermitteln.
Die zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.[1] Dies entspricht der sog. Fair-Value-Richtlinie[2] der EU.
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