Organisatorische Folgen

Das Unternehmen muss eine Sicherungsbeziehung bzw. Bewertungseinheit zwischen den variablen Zinsauszahlungen für den Kredit als Grundgeschäft und den variablen Zinseinzahlungen aus dem Zinsswap als Sicherungsinstrument bilden. Die Bewertungseinheit dient der Absicherung des variablen Zinsrisikos (ohne Bonitätsaufschlag) über die gesamte Laufzeit des Grundgeschäfts und wird bei Sicherungsbeginn entsprechend dokumentiert. Aufgrund der weitgehend identischen Bedingungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument und des vergleichbaren Risikos wird kein rechnerischer Effektivitätstest durchgeführt; es werden lediglich die Bedingungen schriftlich miteinander verglichen.

Bilanzielle Folgen

Aufgrund der Bewertungseinheit wird für den negativen Marktwert des Zinsswaps zum Bilanzstichtag keine Drohverlustrückstellung gebildet und auch sonst keine Buchung im Hauptbuch durchgeführt (Ausnahme: allfällige Zinsabgrenzungen). Der negative Marktwert des Zinsswaps wird lediglich in einem Nebenbuch erfasst. Im Anhang und Lagebericht werden die notwendigen Angaben für die Bewertungseinheit gemacht. Ferner wird der Zinsswap im Rahmen der übrigen derivativen Finanzinstrumente weiter im Anhang beschrieben (§ 285 Nr. 19 f. bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 11 f. HGB).

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