Beim Effektivitätstest werden die gegenläufigen, sich aufhebenden Änderungen der beizulegenden Zeitwerte bzw. der Zahlungsströme von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument einander gegenübergestellt. Beispielsweise werden die variablen Auszahlungen aus einem Kredit mit den variablen Einzahlungen aus einem Zinstauschvertrag verglichen. Die Gegenüberstellung erfolgt bei Beginn der Sicherungsbeziehung auf prospektiver Basis (Planzahlen) und zu jedem Bilanzstichtag auf prospektiver und retrospektiver Basis (Plan- und Istzahlen). Die gegenläufigen Änderungen sollten sich analog zu den Usancen der IFRS in der Bandbreite von 80 % bis 125 % bewegen. Relevant sind dabei nur die Änderungen in Bezug auf das abgesicherte Risiko (z. B. der risikolose Marktzinssatz ohne Bonitätsaufschlag).

Methoden für Effektivitätstests

Grundsätzlich erfordert der Effektivitätstest eine rechnerische Ermittlung der Wirksamkeit der Bewertungseinheit. Denkbar sind beispielsweise einfache finanzmathematische Methoden (z. B. Dollar-Offset-Methode), aber auch komplexere mathematisch-statistische Methoden (z. B. Regressionsanalysen und Value-at-Risk-Berechnungen). Bei "micro hedges" und (nahezu) perfekten Sicherungsbeziehungen genügt aber auch ein einfacherer Nachweis (sog. "short cut"-Methode). Dieser Nachweis könnte etwa nach dem Prinzip des "critical terms match" in der dokumentierten Gegenüberstellung der aufeinander abgestimmten Bedingungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument geführt werden (z. B. Identität von Nominale, Zahlungszeitpunkten, Zinsfixierungszeitpunkten und Laufzeiten sowie gegenläufigen Risikofaktoren).

Effektivitätstests auf die Gesamtposition

Bei "macro hedges" bzw. "portfolio hedges" empfiehlt es sich, für Risikomanagementzwecke rechnerische Effektivitätstests auf Basis der Gesamtposition durchzuführen. Auf den Effektivitätstest kann jedoch für bilanzielle Zwecke verzichtet werden, wenn das Unternehmen ein angemessenes und wirksames Risikomanagementsystem betreibt. In diesem Fall muss das Unternehmen nachweisen, dass die abgesicherten Risiken nicht eintreten werden, beispielsweise aufgrund der ständigen Einhaltung von definierten Limiten.

Definition von internen Rahmenbedingungen

In Anbetracht des geringen Konkretisierungsgrads der gesetzlichen Regelungen zur Abbildung von Bewertungseinheiten und vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an die Corporate Governance empfiehlt sich, klare unternehmensinterne Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Behandlung von Bewertungseinheiten zu schaffen. Dies erfordert vor allem, ein entsprechendes Risikomanagementsystem (samt internen Kontrollen) zu implementieren. Den Ausgangspunkt bildet dabei die Erarbeitung bzw. Überarbeitung einer Risikomanagementrichtlinie, die auch auf die Abbildung von Bewertungseinheiten im Rechnungswesen und Risikocontrolling eingeht.

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