Mit Rückstellungen wird der handels- und steuerrechtliche Gewinn des Unternehmens reduziert. Da der Gewinn wie die Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen wird, kommt es zu einem Passivtausch. Rückstellungen haben Einfluss auf Kapitalkennziffern, da der Gewinn in Relation zum Eigenkapital zählt.

Rückstellungen werden für unterschiedlichste Situationen gebildet und verhalten sich oft sehr überraschend. Wenn beispielsweise nach dem Bilanzstichtag festgestellt wird, dass aufgrund gesunkener Rohwarenpreise und altem Kontrakt mit hohen Kosten eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist, kann das den gesamten handelsrechtlichen Gewinn aufzehren.

  • Rückstellungen werden nicht erst nach dem Bilanzstichtag errechnet. Es lohnt sich, die Berechnung im Laufe des Jahres immer wieder durchzuführen, um eine zu erwartende Entwicklung aufzuzeigen.
  • Belege für Rückstellungen werden bereits das gesamte Jahr über gesammelt (Bonusvereinbarungen, Reparaturangebote usw.).
  • Die gewünschte Höhe der Rückstellungen kann durch entsprechende Schätzung der zu erwartenden Kosten erreicht werden. Der Unternehmer hat bei dieser Schätzung einen kleinen Spielraum, der zur Bilanzgestaltung genutzt werden kann. Damit das gelingt, ist eine frühzeitige Vorbereitung notwendig. Entsprechende Vereinbarungen werden dokumentiert, Argumente für die Schätzung gesammelt.

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