Rz. 106

Die Rentabilität ist ein relatives Erfolgsmaß, das die Effizienz der Vermögens- und Kapitalverwendung zum Ausdruck bringt, indem der Erfolg zu diesen Werten ins Verhältnis gesetzt wird.[1] Diese Informationen sind für eine Unternehmensanalyse notwendig, um betriebswirtschaftliche Erfolgsgegebenheiten im Zeitablauf und zwischenbetrieblich bei variierender oder unterschiedlicher Kapitalausstattung sowie mit den allgemeinen Zinsgegebenheiten am Markt vergleichen zu können. Rentabilitäten können nicht nur für den Gesamtkonzern, sondern auch für einzelne Segmente ermittelt werden. Hierbei besteht aber für den überbetrieblichen Vergleich oft das Problem, dass eine vergleichbare Datenbasis nicht vorliegt.

 

Rz. 107

In Abhängigkeit von den verwendeten Ergebnis- und Bezugsgrößen können verschiedene Rentabilitätskennzahlen bzw. -kennzahlensysteme berechnet werden. Als Bezugsgröße können dabei insbesondere das eingesetzte Kapital bzw. Vermögen sowie der Umsatz herangezogen werden, als Ergebnisgrößen kommt neben dem Jahresergebnis (vor oder nach Steuern, ggf. zuzüglich Fremdkapitalzinsen) auch der Cashflow in Betracht.

 

Rz. 108

Nachfolgend werden die verschiedenen Kennzahlen in ihrer Grundform dargestellt, wobei im Abschluss ausgewiesene klassische Größen, wie z. B. das Jahresergebnis nach Steuern, verwendet werden. Es sind jedoch Modifikationen denkbar und z. T. auch sinnvoll, bei denen z. B. das ordentliche Jahresergebnis oder das Betriebsergebnis herangezogen wird. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden hier Rentabilitätsvarianten mit neueren Ergebnis- und Kapitalgrößen, wie z. B. Earnings before Interest and Taxes (EBIT) oder Capital Employed, da in der Praxis sehr viele unterschiedlich definierte Formen vorzufinden sind.[2] Somit gibt es sowohl für die Ergebnisgröße, das "Return", als auch für die Bezugsgröße, wie das "Capital Employed", die verschiedensten Formen. So wird z. B. das ausgewiesene Jahresergebnis um einmalige, ungewöhnliche und außerbetriebliche Vorgänge aber auch um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bereinigt.[3]

[1] Vgl. Lachnit/Müller, Bilanzanalyse, 2. Aufl. 2017, S. 224 ff.
[2] Vgl. Ostmeier, Das Informationspotenzial neuerer Rechnungslegungsinstrumente, 2004, S. 152 ff.
[3] Vgl. Küting/Heiden, StuB 2002, S. 1085 ff.

6.2.5.1 Eigenkapitalrentabilität

 

Rz. 109

Die Eigenkapitalrentabilität (EKR) setzt das Jahresergebnis ins Verhältnis zum Eigenkapital. Ihre Grundform lautet:

 
Eigenkapitalrentabilität = Jahresergebnis nach Minderheitenanteilen
Eigenkapital ohne Minderheitenanteile

Die Eigenkapitalrentabilität, auch Unternehmerrentabilität genannt, gibt an, wie effizient das Unternehmen mit dem von den Unternehmenseignern zur Verfügung gestellten Kapital gearbeitet hat.[1] Sie beantwortet die Frage, ob für den Eigner ein Gewinn erwirtschaftet wurde und in welchem Verhältnis dieser Gewinn zum zur Verfügung gestellten Eigenkapital steht. Sie ist für den Eigentümer eines Unternehmens wichtig, da sie ihm durch Vergleich mit der branchenüblichen Eigenkapitalrentabilität und der üblichen Verzinsung langfristiger Anlagen am Markt Aufschluss über die unternehmenseigene Ertragskraft liefert. Die vom Unternehmen gefahrene Steuerpolitik wird durch die Wahl des Jahresergebnisses nach Steuern bei der Messung der Ertragskraft mit berücksichtigt.[2]

 

Rz. 110

Die Grundform der Eigenkapitalrentabilität wird im Allgemeinen als ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip angesehen, da im Zähler eine Zeitraumgröße, im Nenner hingegen eine zeitpunktbezogene Bestandsgröße steht. Als Modifikation wird daher vorgeschlagen, die Kennzahl auf Basis des durchschnittlichen Eigenkapitals zu berechnen. Wenn die Eigenkapitalrentabilität verwendet wird, sollte der Analyst aufgrund des Leverage-Effektes immer auch die Eigenkapitalquote beachten, da eine Steigerung der Eigenkapitalrentabilität durch eine höhere Umsatzrentabilität, einen höheren Gesamtkapitalumschlag oder eine niedrigere Eigenkapitalquote möglich ist.

[1] Vgl. Lachnit/Müller, Bilanzanalyse, 2. Aufl. 2017, S. 225.
[2] Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl. 2021, S. 1229. Alternativ könnte der Steuereffekt durch die Berücksichtigung von adjustierten Ertragsteuern beseitigt werden.

6.2.5.2 Gesamtkapitalrentabilität

 

Rz. 111

Da Unternehmen u. U. Eigenkapital durch Fremdkapital ersetzen, um die Eigenkapitalrentabilität zu erhöhen (Leverage-Effekt), sollte neben der Eigenkapitalrentabilität unbedingt die Gesamtkapitalrentabilität (GKR) herangezogen werden. Sie wird wie folgt ermittelt:

 
Gesamtkapitalrentabilität (vor Steuern) = Jahresergebnis vor Steuern + ­Fremdkapitalzinsen
Gesamtkapital

Als Ergebnisgröße wird hier der Gewinn vor gesamter Verwendung, also vor Verteilung auf Eigen-, Fremdkapitalgeber und Fiskus (Einkommen- und Ertragsteuer), zum Gesamtkapital des Unternehmens ins Verhältnis gesetzt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, welche Rendite das Unternehmen als Ganzes mit dem gesamten eingesetzten Kapital erwirtschaftet hat. Diese Rendite wird daher auch Unternehmensrentabilität genannt...

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