Rz. 62

Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheblichen Einfluss auf die Bereinigungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten. Die Bereinigung des ausgewiesenen Gesamtergebnisses erfolgt anhand quantifizierter Angaben oder aber in Form einer analytischen Schätzung.[2] Die einzelnen Schritte zur klassischen Ergebnisbereinigung sollen im Folgenden näher erläutert werden. Da insbesondere im Jahresabschluss gem. den deutschen handelsrechtlichen Regelungen erhebliche Ergebnisverzerrungen existieren, kann auf eine Bereinigung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Ergebnisses um die Erfolgswirkungen von Wahlrechtseinflüssen sowie die Wirkungen der Bildung und Auflösung stiller Reserven nicht verzichtet werden. Da das HGB über die Ergebnisverzerrungen durch Wahlrechte eine Reihe konkreter Angaben verlangt, wird der Analytiker vielfach in die Lage versetzt, ein in dieser Weise bereinigtes Jahresergebnis auszurechnen. Dabei sind die mit diesen Maßnahmen verbundenen latenten Steuerwirkungen zu beachten.

 

Rz. 63

Dabei startet die Analyse des Konzernabschlusses mit der Frage nach dem Blickwinkel der Betrachtung. Soll eine Erfolgsanalyse aus dem Blickwinkel der aktuellen und potenziellen Anteilseigner erfolgen, so wird nur von dem ausgewiesenen Jahresergebnis ohne Minderheitenanteile ausgegangen und auch die folgenden Bereinigungen werden konsequenterweise nur um die jeweils den Anteilseignern zuzurechnenden Beträge korrigiert. Erfolgt die Analyse aus der Sicht der übrigen Stakeholder, so muss i. d. R. die Betrachtung auf den Gesamtkonzern bezogen sein. Ersteres Vorgehen stellt hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit, sodass mangels Aufspaltung der Daten i. d. R. die Gesamtbetrachtung erfolgen muss.

 

Rz. 64

Die Bereinigung des Jahresergebnisses kann nach folgendem Schema erfolgen:

 
E R G E B N I S B E R E I N I G U N G 2018 2017 2016
  Bundesdruckerei GmbH HGB HGB HGB
    Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
  Einzelabschluss GKV GKV GKV
1 Jahresergebnis nach EE-Steuern (JÜ/JF) 32,7 28,3 30,5
  davon außerordentliches/außergewöhnliches Ergebnis (netto) -3,3 16,7 25,0
2 + Zuführung zum SoPo mit Rücklageanteil (§§ 273, 281 (2) HGB aF) 0 0 0
3 – Auflösung des SoPo mit Rücklageanteil (§§ 273, 281 (2) HGB aF) 0 0 0
4 + aktivische steuerliche Abs. d. Gj. (§ 254i. V. m. § 282 (2) HGB aF) 0 0 0
5 – Vorjahresbetrag im UV (§ 254i. V. m. § 281(2) HGB aF) 0 0 0
6 + unterlassene Zuschreibungen (§ 280 (3) HGB aF) 0 0 0
7 +/– latente Steuern (Summe Pos. 2 bis 6 mal Steuersatz) 0 0 0
8 = Bereinigtes Jahresergebnis I (nach Bereinigung um steuerliche Wahlrechtseinflüsse) 32,7 28,3 30,5
9 + UV-Abschreibungen des Geschäftsjahres auf den niedrigeren Zukunftswert (§§ 277 (3) und 253 (2) 2 HGB aF) 0 0 0
10 – Vorjahresbetrag der UV-Abschreibungen auf den niedrigeren      
  Zukunftswert (§ 277 (3) und 253 (3) 2 HGB aF) 0 0 0
11 + Erhöhung/– Verminderung stiller Reserven durch Bewertungsvereinfachung bei Vorräten (§ 284 (2) 3 HGB) 0 0 0
12 + Erhöhung/– Verminderung der AufwandsRST (§ 249 (2) HGB aF) 0 0 0
13 -Erhöhung/+ Verminderung der Deckungslücke bei Pensionsrückstellungen-Altlasten (Art. 28 (2), 67 (1) EGHGB) 0 0 0
13a - Erhöhung/+Verminderung Unterschiedsbetrag Pensionsrückstellungen mit 7-Jahresdurchschnittszinssatz (§ 253 (6) HGB) 0 0 0
14 + negativer/– positiver Unterschiedsbetrag infolge Änderung der Bilanzierungsmethoden (§ 284 (2) 2 HGB) 0 0 0
15 + Erhöhung/– Verminderung der aktivierten Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung (§ 269 HGB aF) 0 0 0
16 +/– latente Steuern (Summe Pos. 9 bis 15 mal Steuersatz) 0 0 0
17 = Ber. Jahresergebnis II (nach zusätzlicher Ber. um quantifiziert ausgewiesene handelsrechtliche Wahlrechtseinflüsse) 32,7 28,3 30,5
18 +/– Veränderung ergebnisneutral verrechneter WU-Differenzen -0 0 -0
19 +/– Veränderung der ergebnisneutral verrechneten PRST-Effekte 0 0 0
20 +/– Veränderung der ergebnisneutral bewerteten Wertpapiere/Derivate 0 0 0
21 +/– Veränderung der Neubewertungsrücklage 0 0 0
         
22 = Ber. Jahresergebnis III (nach zusätzlicher Bereinigung um das Other Comprehensive Income) 32,7 28,3 30,5
23 +/– Ergebniswirkung bei GFW-Aktivierung u. Abschreibung über 10 J. 0 0 0
24 +/– Veränderung der stillen Reserven in G+G 0 0 0
25 +/– Veränderung der stillen Reserven in TA und Maschinen 0 0 0
26 +/– Veränderung der stillen Reserven in ­anderen Anlagen u. BGA 0 0 0
27 +/– Veränderung der stillen Reserven in ­Finanzanlagen 0 0 0
28 +/– Veränderung der weiteren stillen Reserven im AV 0 0 0
29 +/– Veränderung der stillen Reserven in ­Erzeugnissen durch TK 0 0 0
30 +/– Veränderung der stillen Reserven in Wertpapiere des UV 0 0 0
31 +/– Veränderung der weiteren stillen Reserven im UV 0 0 0
32 +/– Veränderung ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge