Die externe Bilanzanalyse liefert regelmäßig nur ein eingeschränktes und unvollständiges Bild über das zu untersuchende Unternehmen. Bilanz und GuV werden vielfach dem Diktat der Bilanzpolitik und den Vorstellungen des Managements unterworfen. Im Klartext bedeutet dies, dass die Geschäftsleitung eines Unternehmens je nach Interessenslage geneigt ist, die Relationen oder Ergebnisse eher zu positiv oder zu negativ darzustellen, z. B. durch die Ausnutzung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten (z. B. Wahl des Umfangs von Herstellungskosten, Beeinflussung des Zeitpunkts von uneinbringbaren Forderungen), Sachverhaltsgestaltungen (z. B. Vorziehen oder Aufschieben von Investitionsvorhaben) oder Ermessensspielräumen (z. B. Schätzung der Nutzungsdauer von Anlagegütern zur Bestimmung der planmäßigen Abschreibung).

Weiterhin sollte bedacht werden, dass der Jahresabschluss vergangenheitsbezogen ist. Aussagen über künftige Entwicklungen sind, mit Ausnahmen im Lagebericht, kaum zu finden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlusses sind viele der aufgeführten Informationen nur noch von geringer Bedeutung. Hinzu kommt, dass häufig Vorgänge nach Beendigung des Geschäftsjahres, die das Ergebnis nachhaltig beeinflussen, meist nicht mehr in den Abschluss aufgenommen werden, auch wenn Unternehmen verpflichtet sind, hierzu Aussagen zu treffen. Inwieweit diese aber umfänglich und korrekt sind, kann ein Externer i. d. R. kaum überprüfen. Der Jahresabschluss liefert überdies ein vereinfachendes Bild eines Unternehmens. Die Möglichkeit der Zusammenfassung einzelner Positionen zu Sammelpositionen sowie die bewusste Wahl eines geringeren Detaillierungsgrades bei kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften lässt Unterschiede in der Risikostruktur verschwimmen.

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