Unter Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens gemeint, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit uneingeschränkt nachkommen zu können. Um zu überprüfen, wie sich die Liquiditätssituation eines Unternehmens darstellt, wird die Liquidität in der Praxis am häufigsten mit den nachstehenden Formeln berechnet:

 
Liquidität 1. Grades =   flüssige Mittel * 100  
  kurzfristige Verbindlichkeiten (meist aus Lieferungen und Leistungen)  
Liquidität 2. Grades =   (flüssige Mittel + kurzfristige Forderungen) * 100  
  kurzfristige Verbindlichkeiten (wie zuvor)  
Liquidität 3. Grades =   (flüssige Mittel + kurzfristige Forderungen + Vorräte) * 100  
  kurzfristige Verbindlichkeiten (wie zuvor)  

Grundsätzlich gilt, dass ein Unternehmen dafür sorgen muss, dass die verfügbaren Mittel größer sind als die anstehenden Auszahlungen. Auf der anderen Seite schadet ein Übermaß an Liquidität, da u. U. Zinserträge nicht realisiert werden können bzw. Strafzinsen gezahlt oder übermäßig Mittel vorgehalten werden, die nicht für weitergehende Investitionen verfügbar sind.

Daher gibt es auch bei der Liquiditätsbeurteilung sog. Zielgrößen bzw. Relationen, die idealtypisch angestrebt werden sollten. Für die Liquidität 1. Grades gilt, dass das Verhältnis möglichst größer 20–30 % sein sollte. Die Kennziffer für die Liquidität 2. Grades sollte 120–130 % betragen und die Liquidität 3. Grades schließlich sollte bei 130–200 % liegen.

 
Praxis-Tipp

Liquiditätsgrade sind statisch

Wie bei allen Bilanzkennziffern sollte berücksichtigt werden, dass die Aussagefähigkeit von Liquiditätsgraden begrenzt ist. Auch hier werden nur die Verhältnisse dargestellt, die am Bilanzstichtag vorherrschten (Vergangenheitsbezug). Darüber hinaus werden lediglich durchschnittliche Deckungsverhältnisse gezeigt, es wird nicht auf die genaue Fälligkeit von Forderungen oder Verbindlichkeiten eingegangen. Außerdem können neben den ausgewiesenen Verbindlichkeiten andere, nicht aus der Bilanz erkennbare Auszahlungen, etwa Lohn- oder Steuernachzahlungen, anfallen.

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