Unter Betriebsvorrichtungen sind alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage zu verstehen, die in einer so engen Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen, dass dieser unmittelbar mit ihnen betrieben wird. Hierunter können auch selbstständige Bauwerke oder Teile davon fallen, z. B. Schornsteine oder Backöfen.

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