Im Betrieb hergestellte Wirtschaftsgüter sind Betriebsvermögen. Unter Einsatz betrieblicher Mittel können auch Wirtschaftsgüter des notwendigen Privatvermögens hergestellt werden, wie z. B. bei Errichtung eines privaten Wohnhauses durch einen Bauunternehmer, der betriebliche Mittel einsetzt (Arbeitskräfte, Baumaterial aus dem Betriebsvermögen). Es handelt sich insoweit um Entnahmen.[1]

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