Der Unternehmer erfasst nur die Kosten für eine Betriebsveranstaltung als Lohnaufwand, die auf seine Arbeitnehmer entfallen. Aufwendungen, die auf den Unternehmer und dessen Gäste entfallen, können nicht als Lohnaufwand gebucht werden. Die eigenen Aufwendungen bucht der Unternehmer als "Sonstige betriebliche Aufwendungen". Die Kosten, die auf seine Gäste entfallen, erfasst er als

  • Privatentnahmen, wenn die Gäste aus privaten Gründen eingeladen wurden, und
  • geschäftliche Bewirtungskosten und/oder Geschenke für Geschäftsfreunde, wenn die Einladung aus betrieblichen Gründen erfolgt ist.

Nehmen Geschäftspartner, Arbeitnehmer verbundener Unternehmen und Leiharbeitnehmer sowie deren Begleitpersonen aus geschäftlichem Anlass an einer Betriebsveranstaltung teil, werden die Kosten so behandelt, als wären sie außerhalb einer Betiebsveranstaltung entstanden.

Bewirtungskosten und übrige Aufwendungen, die diesen Personenkreis betreffen, sind nach den "allgemeinen" Regelungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG im Abzug beschränkt:

  • Für Geschenke gilt die 35-EUR-Abzugsgrenze und
  • bei Bewirtungen die 70 %ige Einschränkung für Bewirtungskosten.

Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass Arbeitnehmer verbundener Unternehmen und Leiharbeitnehmer sowie deren Begleitpersonen nicht wie eigene Arbeitnehmer behandelt werden.

 
Praxis-Beispiel

Bewirtung von Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden

An einer Betriebsveranstaltung nehmen der Unternehmer, seine beiden Arbeitnehmer und ein Geschäftspartner teil. Es sind folgende Kosten angefallen:

 
Kostenart Kosten
Verpflegung und Getränke 264,00 EUR
Aufwendungen für Eintrittskarten 160,00 EUR
insgesamt 424,00 EUR
Kosten pro Person (: 4 Teilnehmer) 106,00 EUR

Der Höchstbetrag von 110 EUR pro Arbeitnehmer für Betriebsveranstaltungen wird nicht überschritten. Der Gesamtbetrag (Bruttobetrag) ist wie folgt aufzuteilen:

 
Arbeitnehmer (212 EUR) Bruttobetrag Nettobetrag Vorsteuer
Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei 212,00 178,15 33,85
 
Unternehmer (106 EUR) Bruttobetrag Nettobetrag Vorsteuer
Sonstige betriebliche Aufwendungen 106,00 89,08 16,92
 
Gast (106 EUR) Bruttobetrag Nettobetrag Vorsteuer

Bewirtung

70 %

Bewirtung

30 %
Verpflegung/Getränke 66,00 55,46 10,54 38,82 16,64
Eintrittskarte (Geschenk) 40,00 33,61 6,39    
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4650/6640 Bewirtungskosten 38,82      
4654/6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 16,64      
4630/6610 Geschenke abzugsfähig ohne § 37 b EStG 33,61      
4900/6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen 89,08      
4140/6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 178,15      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 67,70 1200 Bank 424,00

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