Das Finanzamt sucht sich die zu prüfenden Betriebe i. d. R. nach folgenden 9 Kriterien aus:

  1. Der persönliche Prüfungsturnus überschreitet den durchschnittlichen Prüfungsturnus erheblich.
  2. Der Betrieb wurde noch nie geprüft.
  3. Nach dem Zufallsprinzip.
  4. Auffällige Sachverhalte der Steuererklärung bedürfen der Aufklärung.
  5. Bestimmte Sachverhalte wurden in der Steuererklärung nicht ausreichend erläutert.
  6. Die betrieblichen Kennzahlen weichen im internen Betriebsvergleich ab; dieser Umstand wurde in der Steuererklärung nicht hinreichend erläutert.
  7. Die betrieblichen Kennzahlen weichen im externen Betriebsvergleich vom Branchenschnitt ab; die Gründe hierfür wurden nicht erläutert.
  8. Die betrieblichen Kennzahlen haben sich im internen Betriebsvergleich erheblich verschlechtert und wurden nicht erläutert.
  9. Dem Finanzamt liegt Kontrollmaterial vor.
  10. Dem Finanzamt liegt eine Anzeige vor; hierbei kann es sich auch um eine anonyme Anzeige handeln.
 
Praxis-Tipp

Gleichen Sie Ihre Kennzahlen mit den branchenüblichen ab

Prüfen Sie Ihre betrieblichen Kennzahlen und vergleichen Sie diese mit den Kennzahlen der Richtsatzsammlung der Finanzämter oder mit Kennzahlen Ihres Berufsverbandes. Sie können Abweichungen erkennen und die Erklärung dafür suchen.

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