Aufwendungen für Kleidung sind grundsätzlich als Kosten der privaten Lebensführung steuerlich nicht abzugsfähig. Nur wenn es sich um Berufskleidung, wie z. B. Blaumantel, Arztkittel etc., handelt, die ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt werden kann, sind die Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig.[1]

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