Die Krankenkassen unterstützen Unternehmer bei den Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Dafür wird ein Teil der Krankenkassenbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingesetzt. Seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes 2016 sind die Krankenkassen verpflichtet, in die Gesundheitsförderung zu investieren. Seit 2019 sind das jährlich 7,52 EUR pro Versicherten, davon mindestens 3,15 EUR für betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b. 2019 gaben die Krankenkassen 240 Mio. EUR dafür aus, das entspricht 3,28 EUR je Versicherten.

Mögliche Leistungen der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind z. B.:

  • Mitarbeiterbefragung zur Bedarfsermittlung,
  • Analysen zu Arbeitsunfähigkeit, Arbeitssituation und Altersstruktur,
  • Durchführung von Workshops,
  • Beratung zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen,
  • Beratung zur Ziel- und Konzeptentwicklung sowie zu allen Themen der Beschäftigtengesundheit einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
  • Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements,
  • Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln und ähnlichen Gremien,
  • Qualifizierung/Fortbildung von Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung,
  • Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen,
  • interne Öffentlichkeitsarbeit,
  • Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung.

Die Regionale BGF-Koordinierungsstelle der gesetzlichen Krankenkassen berät Unternehmen individuell zum Thema betriebliche Gesundheitsförderung und unterstützt mit ihren Präventionsexperten die Umsetzung.

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