Bei Qualitätssicherung geht es um die Optimierung der täglichen Routinearbeiten im Unternehmen. Dies kann zur Kostenreduzierung aufgrund der Steigerung der Effizienz führen. Mit dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess durch Strukturierung, Kontrolle und Nachschau können alle Arbeitsabläufe zumindest von Routinearbeiten optimiert werden (Fehlervermeidung etc.). Das Qualitätsmanagement erhöht die Kundenzufriedenheit. In vielen Bereichen ist die Einführung eines Qualitätsmanagement Pflicht für den Unternehmer/Freiberufler. Nimmt z. B. ein Vertragsarzt seine Tätigkeit neu auf, so hat er maximal 5 Jahre Zeit, um sein QM-System vollständig einzuführen und zu überprüfen. Seit 2011 müssen alle Arztpraxen ein internes QM-System implementiert und einmal jährlich selbst bewertet haben.[1] Die Einführung und Umsetzung des QM-Systems kostet Geld, vor allem die Zertifizierung durch unabhängige Dritte, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist bzw. durch die Unternehmer freiwillig (u. a. aus Image-Gründen) in Auftrag gegeben wird. Zertifizierungskosten sind Betriebsausgaben, die im Zeitpunkt ihres Entstehens sofort abgezogen werden dürfen.[2] Die Buchung erfolgt auf das Konto "Rechts- und Beratungskosten" 4950 (SKR 03) bzw. 6825 (SKR 04). Die in der Rechnung des Zertifizierers gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf dem Konto "Abziehbare Vorsteuer" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04) verbucht. Die Gegenbuchung erfolgt auf dem betreffenden Kreditorenkonto 70000 – 99999 (SKR 03 und SKR 04).

[2] BMF, Schreiben v. 22.1.1998, IV B 2 – S 2170 – 6/98: Steuerliche Absetzbarkeit von Zertifizierungsaufwendungen nach ISO 9001 – 9003.

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