Unternehmer Hans Groß erwarb ein unbebautes Grundstück, um darauf ein Bürohaus zu errichten. Nach Erteilung der Baugenehmigung wurde mit der Errichtung begonnen. Nach Erstellung des Rohbaus legte die Gemeinde gegen die Baugenehmigung Widerspruch ein. Daraufhin ordnete die Kreisverwaltung die Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung an. Hiergegen beantragte Hans Groß vor dem Verwaltungsgericht die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung. An Gerichtskosten bezahlte er 250 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0090/0240 Geschäftsbauten 250 1200/1800 Bank 250

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