Auch beim Bau von Fotovoltaikanlagen besteht die Verpflichtung, die Bauabzugsteuer einzubehalten. Arbeiten an Fotovoltaikanlagen werden als steuerabzugspflichtige Bauleistungen erfasst. Die Einbehaltungspflicht besteht somit auch dann, wenn der Nullsteuersatz anzuwenden ist.

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