Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV Position |
Verbindlichkeiten an das Finanzamt aus abzuführendem Bauabzugsbetrag | 1749 | 3726 | Sonstige Verbindlichkeiten | |
Bank | 1200 | 1800 | Guthaben Bank |
So kontieren Sie richtig!
Erteilt ein Unternehmer den Auftrag, eine Bauleistung auszuführen, muss er die 15 %ige Bauabzugsteuer einbehalten, wenn das Auftragsvolumen die Bagatellgrenzen überschreitet und der beauftragte Unternehmer keine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen kann. Die einbehaltene Umsatzsteuer bucht der Unternehmer auf das Konto "Verbindlichkeiten an das Finanzamt aus abzuführendem Bauabzugsbetrag" 1749 (SKR 03) bzw. 3726 (SKR 04).
Instandhaltung |
an Verbindlichkeiten an das Finanzamt aus abzuführendem Bauabzugsbetrag |
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