Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nicht vor, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  1. Der Erwerber ist

    1. ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen,
    2. ein Unternehmer, für dessen Umsätze Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird (Kleinunternehmer),
    3. ein Unternehmer, der den Gegenstand zur Ausführung von Umsätzen verwendet, für die die Steuer nach den Durchschnittsätzen des § 24 UStG festgesetzt ist, oder
    4. eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt,
  2. der Gesamtbetrag der Entgelte für Erwerbe hat den Betrag von 12.500 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überstiegen und wird diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen (Erwerbsschwelle).

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