Ein Arbeitnehmer ist als Einkäufer für ein Unternehmen tätig und führt deshalb häufig Geschäftsreisen (auswärtige Tätigkeiten) durch. Für seine Fahrten zu den Geschäftspartnern nutzt der Arbeitnehmer regelmäßig die Züge im Linienfernverkehr. Für die hierfür vorgesehenen Fahrten würden die Einzelfahrscheine in der Summe 6.200 EUR betragen. Sein Arbeitgeber stellt ihm daher eine Bahncard 100 zur Verfügung, die nur 3.952 EUR kostet. Die Bahncard 100 verwendet der Arbeitnehmer auch für die Fahrten von seiner Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Er unternimmt 120 Fahrten im Jahr zur 40 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte.

Da sich die Kosten der Bahncard 100 allein durch auswärtige Tätigkeiten voll amortisieren, sind die Fahrtkosten insgesamt als Reisekosten zu buchen, sodass eine Erfassung als Arbeitslohn ausscheidet. Der Unternehmer bucht den Gesamtbetrag im Zeitpunkt des Erwerbs in voller Höhe wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

4663/

6663
Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten 3.693,46      

1571/

1401
Abziehbare Vorsteuer 7 % 258,54

1200/

1800
Bank 3.952,00

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