Werden Bargeldbeträge von 10.000 EUR oder mehr vereinnahmt, müssen alle Buchführungspflichtige folgende Angaben schriftlich festhalten:[1]

  • die Art des Geschäfts (Verkauf der Ware X, Dienstleistung Y) sowie
  • den Namen bzw. die Firma und
  • die Anschrift des Empfängers bzw. Vertragspartners (Identität)

Dies gilt sowohl für den Groß- als auch für den Einzelhandel.

Sowohl für Buchführungspflichtige als auch für Nichtbuchführungspflichtige (Freiberufler, Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen) und Vermögensverwalter ist das Geldwäschegesetz zu beachten. Nach § 3 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) muss bei Entgegennahme von 10.000 EUR und mehr die Identität des Geldempfängers festgehalten werden, wenn die Beträge im Rahmen der beruflichen oder vermögensverwaltenden Tätigkeit vereinnahmt werden.

Dasselbe gilt für Rechtsanwälte, wenn sie für ihre Mandanten beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, Vermögensverwaltung, Kontenverwaltung, Betriebsgründung oder Treuhandverhältnissen mitwirken oder wenn sie im Namen und auf Rechnung ihrer Mandanten Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen; für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in jedem Falle.[2]

 
Achtung

Umfassende Identitätsprüfung

Die Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz geht über die vom BMF geforderte bloße Namens- und Anschriftsaufzeichnung hinaus. Nach § 11 Geldwäschegesetz ist zur Identifizierung des Empfängers Folgendes aufzuzeichnen:

  • der Name auf der Grundlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses,
  • die Anschrift,
  • das Geburtsdatum und der Geburtsort,
  • die Staatsangehörigkeit,
  • Art, Nummer und ausstellende Behörde des amtlichen Personalausweises oder Reisepasses.

Ebenso muss festgehalten werden, ob und in wessen Auftrag der Empfänger handelt[3]

. Die Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.[4]

Über die "Globalanwendung" außersteuerlicher Rechtsnormen[5] gelten diese Bestimmungen auch im Steuerrecht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge