Bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug und nahestehenden Personen (Verwandte, verbundene Unternehmen, …) betreffen, müssen besondere Aufzeichnungen (sog. "Verrechnungspreisdokumentation") erstellt werden.[1]

Diese müssen folgende Angaben enthalten:[2]

  • Art und Inhalt der Geschäftsbeziehungen,
  • wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen zum Fremdvergleich von Preisen und anderen Geschäftsbedingungen und
  • Informationen zum Zeitpunkt und zur Methode der Ermittlung des angesetzten Verrechnungspreises.

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