Werbungskosten sind abzugsfähige Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Rahmen der Überschusseinkünfte:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,[1]
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,[2]
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,[3]
  • sonstige Einkünfte.[4]

    [5] Eine Belastung des eigenen Vermögens ist hierbei nicht notwendig.

 
Praxis-Beispiel

Abschreibungen als Werbungskosten ohne Vermögensbelastung

Der Vater V schenkt seinem Sohn S 1.000 EUR. Dieser kauft sich dafür einen Computer und nutzt diesen beruflich. S macht die Abschreibungen als Werbungskosten geltend.

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