Werbungskosten sind abzugsfähige Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Rahmen der Überschusseinkünfte:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,[1]
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,[2]
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,[3]
sonstige Einkünfte.[4]
[5] Eine Belastung des eigenen Vermögens ist hierbei nicht notwendig.
Abschreibungen als Werbungskosten ohne Vermögensbelastung
Der Vater V schenkt seinem Sohn S 1.000 EUR. Dieser kauft sich dafür einen Computer und nutzt diesen beruflich. S macht die Abschreibungen als Werbungskosten geltend.
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