In der Gewinn- und Verlustrechnung werden nach dem Gesamtkostenverfahren[1] allen im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen sämtliche Erträge ungekürzt gegenübergestellt. Es sind somit auch die mit den Umsätzen (Erlöse der Erzeugnisse) zusammenhängenden Aufwendungen enthalten.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden in der Bilanz zum Ende des Geschäftsjahrs/Wirtschaftsjahrs über Bestandskonten ausgewiesen. Hierbei werden die bei der Herstellung angefallenen Aufwendungen als Herstellungskosten aktiviert. Entsprechend müssten auf den einzelnen Aufwandskonten die auf die Herstellung entfallenden Aufwendungen gekürzt werden. Da aber im Gesamtkostenverfahren die Aufwendungen ungekürzt als Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind, werden die Bestände an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen auf einem Konto "Bestandsveränderungen" erfasst.

Die Bestände zum Anfang des Geschäftsjahrs werden im Soll und die zum Ende des Geschäftsjahrs im Haben erfasst. Ist der Sollbetrag höher als der Habenbetrag, weist der Saldo auf dem Konto eine Bestandsminderung und somit einen Aufwand aus. Ist umgekehrt der Habenwert auf dem Konto Bestandsveränderungen höher als der Sollwert, weist der Saldo einen Ertrag aus. Er wird als Aufwandsposten mit der Bezeichnung "Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.[2]

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