Ausgaben hingegen betreffen nur den Bereich der Finanzierungsrechnung. Hierzu gehören Zahlungsvorgänge (Abfluss von Zahlungsmitteln) und das Entstehen von Verbindlichkeiten sowie Minderungen von Forderungen. Bezahlt der Unternehmer aus der Kasse, durch Banküberweisung oder geht er zur Finanzierung eine Verbindlichkeit ein, so handelt es sich betriebswirtschaftlich um eine Ausgabe.[1]

Im Hinblick auf die Erfolgsrechnung versteht man unter Ausgaben Verminderungen des Betriebsvermögens, die sich vermögensumschichtend auswirken und durch einen Wertzugang neutralisiert werden.

 
Praxis-Beispiel

Ausgabe und Aufwand

Ein Unternehmer kauft ein Gebäude und finanziert die Anschaffung durch ein Bankdarlehen. Das Aktivvermögen des Unternehmens wird durch die Anschaffungskosten für das Gebäude erhöht. Zugleich nehmen die Verbindlichkeiten um denselben Betrag auf der Passivseite (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) zu. Der Wertzugang auf der Aktivseite wird somit durch eine Zunahme der Verbindlichkeiten (Wertzugang auf der Passivseite) ausgeglichen.

Die Anschaffungskosten des Gebäudes sind handelsrechtlich auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Der dabei auf ein Jahr entfallende Betrag mindert als Abschreibung das Betriebsvermögen und den Erfolg (Gewinn) des Unternehmens.

[1] Eisele/Knobloch, in Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 2011, S. 791 ff.

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