Betriebswirtschaftlich werden Ausgaben, Aufwendungen und Kosten abgegrenzt:

  • Ausgaben werden als Verminderung des Nettogeldvermögens verstanden. Nettogeldvermögen sind die liquiden Mittel zuzüglich der Forderungen und abzüglich der Verbindlichkeiten.
  • Unter Kosten wird der leistungsbedingte bewertete Verzehr an Gütern und Diensten verstanden.
  • Aufwendungen stellen die auf eine Abrechnungsperiode bezogenen Ausgaben dar.

Führen Aufwendungen einer Rechnungsperiode nicht oder in einer anderen Periode zu Kosten, so werden hierunter "neutrale Aufwendungen" verstanden. Nicht zu Kosten führende Aufwendungen können betriebsfremde Aufwendungen sein, z. B. Spenden für karitative Zwecke oder Reparaturen an nicht betriebsbedingten Gebäuden. Hierzu werden auch außergewöhnliche betriebliche Aufwendungen gezählt, z. B. außergewöhnliche Forderungsausfälle, Katastrophenschäden, Währungsverluste. In einer anderen Periode zu Kosten führende Aufwendungen sind z. B. steuerlich motivierte höhere handelsrechtliche Abschreibungen.[1]

[1] Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 11. Auflage, 2011, S. 2 ff.

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