Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers können zu 100 % abgezogen werden, wenn und soweit es sich um Arbeitsmittel handelt.[1] Hierzu gehören z. B.

  • Schreibtisch,
  • Stühle,
  • Büroschränke,
  • Schreibtischlampe und
  • andere Büromöbel,

die ggf. abgeschrieben werden müssen. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob die Kosten eines Arbeitszimmers in vollem Umfang, teilweise oder überhaupt nicht abgezogen werden dürfen.

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