Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Brutto-/Nettobuchung
  • Umsatzsteuer, Nullsteuersatz
  • Abgrenzung zur Vorauszahlung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) 1718 3272   Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 16 % USt (Verbindlichkeiten) 1717 3273   Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten) 1711 3260   Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 5 % USt (Verbindlichkeiten) 1712 3261   Erhaltene Anzahlungen
Umsatzsteuer 19 % 1776 3806   Sonstige Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer 16 % 1775 3805   Sonstige Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer 7 % 1771 3801   Sonstige Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer 5 % 1763 3803   Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen, Restlaufzeit bis 1 Jahr 1719 3280   Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene Anzahlungen 0 % USt 1714 3264   Erhaltene Anzahlungen
Erlöse 0 % USt 8290 4290   Umsatzerlöse

Wer eine Anzahlung leistet, kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen, auch wenn noch keine Leistung ausgeführt worden ist. Wer Anzahlungen erhält, muss für diesen Betrag im Voranmeldungszeitraum des Zuflusses Umsatzsteuer zahlen (Mindest-Ist-Besteuerung). Eine Anzahlung, für die noch keine Leistungen abgerechnet wurden, wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Unterliegen die Umsätze dem normalen Steuersatz, bucht der Unternehmer die Anzahlung im Zeitpunkt des Zuflusses in seiner Buchführung auf das Konto "Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)" 1718 (SKR 03) bzw. 3272 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Bank

an Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % (Verbindlichkeiten)

Unterliegen die Umsätze dem ermäßigten Steuersatz, verwendet der Unternehmer das Konto "Erhaltene Anzahlungen 7 % USt" 1711 (SKR 03) bzw. 3260 (SKR 04) Ohne Umsatzsteuerpflicht ist z. B. das Konto "Erhaltene Anzahlungen, Restlaufzeit bis 1 Jahr" 1719 (SKR 03) bzw. 3280 (SKR 04) zu verwenden. Bei Photovoltaikanlagen ist ab 2023 das Konto "Erhaltene Anzahlungen 0 % USt" 1714 (SKR 03) bzw. 3264 (SKR 04) zu verwenden.

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Erhaltene Anzahlung

Herr Huber hat von seinem Kunden Krämer eine Bestellung über Waren im Wert von 50.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Die Lieferung ist für den Juni 01 vorgesehen. Der Kunde Krämer überweist vereinbarungsgemäß eine Anzahlung von 23.800 EUR, die am 22.1.01 dem Konto von Herrn Huber gutgeschrieben wird.

Herr Huber muss den Betrag als Verbindlichkeit ausweisen und die Umsatzsteuer von 3.800 EUR, die in der Anzahlung von 23.800 EUR enthalten ist, in seiner Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Januar 01 erfassen. Er bucht die Anzahlungen nach der sog. Nettomethode.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 23.800 1719/3280 Erhaltene Anzahlungen, Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.000
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 3.800

Diese Buchungssätze machen deutlich, dass nur der Nettobetrag als Verbindlichkeit (= erhaltene Anzahlung) ausgewiesen wird.

Die Umsatzsteuer von 3.800 EUR wird bei dieser Buchung ebenfalls als Verbindlichkeit ausgewiesen. Sobald Herr Huber diesen Betrag in seiner Umsatzsteuervoranmeldung erklärt und an das Finanzamt gezahlt hat, bucht er die Zahlung der Umsatzsteuer.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1780/3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 3.800 1200/1800 Bank 3.800

Mit dieser Buchung wird die Umsatzsteuerverbindlichkeit von 3.800 EUR kompensiert. Von der Anzahlung i. H. v. 23.800 EUR werden zu diesem Zeitpunkt per Saldo nur noch 20.000 EUR als Verbindlichkeit ausgewiesen.

 
Praxis-Tipp

In der Bilanz wird der Nettobetrag der Anzahlung ausgewiesen

Wird bei der Verbuchung erhaltener Anzahlungen die Nettomethode angewendet, wird nur der Nettobetrag ausgewiesen. Die Nettomethode wird handelsrechtlich als zulässig angesehen. Nach dem Prinzip der Maßgeblichkeit ist der Ausweis in der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz maßgebend, wenn es im Steuerrecht keine Regelung gibt, wonach die Übernahme der Handelsbilanzwerte ausdrücklich ausgeschlossen ist. Eine derartige Ausnahmeregelung gibt es bei der Bilanzierung von Anzahlungen jedoch nicht.

3 Abgrenzung zwischen Anzahlung und Vorauszahlung

Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen müssen sowohl in der Buchführung des Zahlenden als auch in der Buchführung des Zahlungsempfängers erfasst werden. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Zahlungen aufgrund einer bereits erbrachten Leistung erfolgt sind. Wie die Zahlungen zu erfassen sind, hängt also davon ab, ob es sich

  • um eine Anzahlung handelt, die geleistet wurde, weil der Vertragspartner eine Sachleistung (teilweise) erfüllt hat, oder
  • um eine Vorauszahlung, die ein Vertragspartner leistet, bevor der andere Vertragspartner seine Gegenleistung (= eine Sachleistung) ganz oder teilweise erbracht hat.

Eine Gewinnrealisierung kann nur eintreten, wenn der Vertragspartner seine Leistung (zumindest teilweise) erfüllt.[1] ...

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