Wird die Leistung erbracht und abgerechnet, für die die Anzahlung geleistet worden ist, muss das Konto "Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)" und ggf. auch das Verrechnungskonto wieder ausgeglichen werden.

 
Praxis-Beispiel

Abwicklung der Endabrechnung unter Einbeziehung der Anzahlung

Herr Huber, der von seinem Kunden Krämer eine Anzahlung von 23.800 EUR erhalten hat, liefert im Januar 02 die Ware im Wert von 50.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Da Herr Huber in der Rechnung über die Anzahlung von 23.800 EUR die Umsatzsteuer i. H. v. 3.800 EUR offen ausgewiesen hat, darf er diese Umsatzsteuer von 3.800 EUR nicht noch einmal offen ausweisen.

Er hat 2 Möglichkeiten, den doppelten Ausweis der Umsatzsteuer zu vermeiden: Entweder zieht er die Nettoanzahlung ab oder er zieht die bereits gezahlte Umsatzsteuer offen in der Rechnung ab.

 
1. Abrechnungsmöglichkeit:    
Warenlieferung X am 15.1.02 für   50.000 EUR
abzüglich Anzahlung vom Juni 01   20.000 EUR
Zwischensumme   30.000 EUR
Umsatzsteuer 19 %   5.700 EUR
Rechnungsbetrag   35.700 EUR
     
2. Abrechnungsmöglichkeit:    
Warenlieferung X am 15.1.02 für   50.000 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer   9.500 EUR
Bruttobetrag   59.500 EUR
bereits geleistete Vorauszahlung 20.000 EUR  
zuzüglich Umsatzsteuer 19 %   3.800 EUR 23.800 EUR
Rechnungsbetrag   35.700 EUR

Da die Anzahlung bisher keine Gewinnauswirkung hatte, muss der Gesamtbetrag als Erlös gebucht werden.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
12520/12520 Kunde Krämer 59.500 8400/4400 Erlöse 19 % USt 50.000
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 9.500

Da bereits von der Anzahlung Umsatzsteuer gezahlt worden ist, wird die Umsatzsteuer somit um 3.800 EUR zu hoch ausgewiesen.

Das Konto "Erhaltene, versteuerte Anzahlung 19 % USt (Verbindlichkeiten)" muss jetzt ausgeglichen werden. Herr Huber bucht den Bruttobetrag der Anzahlung auf die Sollseite. Mit dieser Buchung wird dann auch die Umsatzsteuer um 3.800 EUR gemindert, sodass die Umsatzsteuerschuld zutreffend in Höhe der Differenz mit (9.500 EUR – 3.800 EUR =) 5.700 EUR ausgewiesen wird.

Als Gegenkonto verwendet Herr Huber das Konto "Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto". Damit wird dieses Konto ebenfalls ausgeglichen (Saldo 0 EUR).

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1718/3272 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) 23.800 1593/1495 Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto 23.800

Beim Debitorenkonto ergibt sich durch die Buchung "Debitorenkonto an Erlöse" automatisch die richtige Differenz.

 
Debitorenkonto Kunde Krämer : 12520
Buchung bei
Rechnungserteilung
59.500 EUR Anzahlung 23.800 EUR

Die Forderung an den Kunden Krämer wird also per Saldo mit 35.700 EUR zutreffend ausgewiesen. Ein Ausgleich des Debitorenkontos erfolgt, sobald der Kunde Krämer die Restforderung auf das Konto von Herrn Huber überwiesen hat.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 35.700 12520/12520 Kunde Krämer 35.700

Hinweis zur Umsatzsteuer: Bei der Nettomethode wird die Umsatzsteuer nicht als Aufwand gebucht, sodass für die Umsatzsteuer beim Jahreswechsel kein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden darf.

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