Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Bestimmung der Anschaffungsnebenkosten und Aufwendungen für die Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand
  • Vorsteuerabzug
  • Nachträgliche Änderung der Anschaffungskosten

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Maschine/Verpackungsmaschine 0210 0440   Technische Anlagen und Maschinen

So kontieren Sie richtig!

Erworbene Wirtschaftsgüter werden mit ihren Anschaffungskosten erfasst. Diese sind exakt zu ermitteln, damit z. B. ein Gesamtkaufpreis korrekt auf die erworbenen Wirtschaftsgüter verteilt oder eine Abgrenzung zu Aufwendungen vorgenommen werden kann. Die Höhe der Anschaffungskosten ist auch entscheidend für die Einordnung als geringwertiges Wirtschaftsgut. Bei abnutzbarem Anlagevermögen bilden die Anschaffungskosten die Grundlage der Abschreibungen in den Folgejahren. Auswirkungen auf den Erfolg ergeben sich sowohl im Jahr der Anschaffung als auch in den Folgejahren. Je nach Anlagegut werden die Anschaffungskosten auf unterschiedliche Anlagekonten gebucht, so z. B. die Anschaffung einer Verpackungsmaschine auf das Konto Maschinen 0210 (SKR 03) bzw. 0440 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Maschinen

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Anschaffung einer Maschine

Herr Huber erwirbt eine Maschine, für die er 17.850 EUR (einschließlich 19 % = 2.850 EUR Umsatzsteuer) zahlt. Er lässt sich die Maschine vom Hersteller anliefern und montieren. Die Transport- und Montagekosten belaufen sich auf 952 EUR (einschließlich 19 % = 152 EUR Umsatzsteuer). Die Kosten können einzeln zugeordnet werden. Die Maschine ist erst nach Transport und Montage betriebsbereit. Die Anschaffungskosten betragen daher 15.000 EUR + 800 EUR = 15.800 EUR. Da der Unternehmer die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, gehört diese nicht zu den Anschaffungskosten.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0210/0440 Maschinen 15.800      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 3.002 1200/1800 Bank 18.802

Die Ermittlung der Anschaffungskosten für Grundstücke und Gebäude weist einige Besonderheiten auf, die im Beitrag "Anschaffungskosten, Besonderheiten bei Gebäuden" zusammenhängend dargestellt werden.

3 Definition der Anschaffungskosten in Handelsrecht und Steuerrecht

Von einer Anschaffung (bzw. einem Anschaffungsvorgang) ist auszugehen, wenn ein Wirtschaftsgut von einer fremden in die eigene Verfügungsmacht des bilanzierenden Kaufmanns übergeht.

Welche der Aufwendungen, die mit einem bestimmten Anschaffungsvorgang in Zusammenhang stehen, zu den Anschaffungskosten gehören, ergibt sich im Handelsrecht aus § 255 Abs. 1 HGB der gem. § 5 Abs. 1 EStG auch für die Einkommensteuer gilt.

Danach umfassen die Anschaffungskosten den Kaufpreis für das angeschaffte Wirtschaftsgut abzüglich einzeln zurechenbarer Kaufpreisminderungen sowie alle Aufwendungen, die der Unternehmer leistet, um ein Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sodass er es seinem Zweck entsprechend nutzen kann. Dazu gehören auch die Nebenkosten der Anschaffung und nachträgliche Anschaffungskosten. Grundvoraussetzung für alle genannten Aufwendungen ist, dass sie dem Wirtschaftsgut einzeln zugerechnet werden können. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten kann auf folgende Formel zurückgegriffen werden:

 
  Anschaffungspreis
Anschaffungspreisminderungen (soweit einzeln zurechenbar)
+ Aufwendungen zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand (Einzelkosten)
+ Anschaffungsnebenkosten (Einzelkosten)
+ Nachträgliche Anschaffungskosten (Einzelkosten)
= Anschaffungskosten

4 Beginn und Ende des Anschaffungszeitraums

Der Anschaffungszeitpunkt ist i. d. R. der Zeitpunkt des Übergangs des bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums. Ein Anschaffungsvorgang kann sich jedoch auf eine bestimmte Zeit vor und nach dem Anschaffungszeitpunkt erstrecken. Anschaffungskosten können innerhalb des gesamten Anschaffungszeitraums anfallen und sind zu aktivieren. Der Anschaffungsvorgang beginnt mit den ersten auf den Erwerb des Wirtschaftsguts gerichteten Aktivitäten. Aufwendungen der Entscheidungsvorbereitung sind jedoch nicht Teil der Anschaffungskosten. Ein Anschaffungsvorgang kann demnach erst nach der Kaufentscheidung für ein konkretes Wirtschaftsgut beginnen.

 
Hinweis

Aufwendungen zur Vorbereitung der Kaufentscheidung sind keine Anschaffungskosten

Nach Auffassung des BFH sind Aufwendungen für ein Gutachten zur Feststellung des Unternehmenswerts im Zuge eines Beteiligungserwerbs Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung, wenn beide Parteien "im Zeitpunkt der Beauftragung …, d. h. der Vergabe des Gutachtens, den grundsätzlichen Entschluss gefasst hatten, die … zu erwerben".[1]

Danach sind Aufwendungen für Maßnahmen zur Vorbereitung einer Erwerbsentscheidung (wie z. B. Aufwendungen für eine Marktanalyse) keine Anschaffungskosten.

Ein Anschaffungsvorgang endet mit dem Erreichen der Betriebsbereitschaft, z. B. wenn der neue Firmenwagen technisch einwandfrei geliefert wurde und zugelassen vor der Tür steht. Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht an. Wertänderungen, die unmittelbar mit der Anschaffung zusammenh...

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