Die elektronische Übermittlung des Anlagespiegels im Rahmen der E-Bilanz geschieht (noch) auf freiwilliger Basis (§ 5b EStG), da in dieser Bestimmung vom Anlagespiegel nicht die Rede ist. Die Finanzverwaltung behauptet allerdings mit Verweis auf das BMF-Schreiben v. 24.5.2016 (IV C 6 – S 2133-b16/10001: 001), es würde eine solche Pflicht seit 2017 bestehen. Dies ist aber nicht zutreffend, da der Wortlaut des § 5b EStG eindeutig ist.[1] In der Kern-Taxonomie sind die Anlagepositionen im Bereich Anhang definiert.

Unten abgebildet finden Sie die Positionen des Anlagespiegels auf der 5. Ebene definiert (der komplette Anlagespiegel auf der 10. Ebene enthält 443 Position).

Anhang

  • Steuerlicher Erläuterungsbericht
  • Anlageverzeichnis
  • Anlagespiegel

    • Anlagespiegel (brutto)

       

      Anlagespiegel (brutto) [Tabelle]

      • steuerliche Überleitung [Dimension]
      • Positionen des Anlagevermögens (brutto) [Dimension]
       

      Wertentwicklung des Anlagespiegels (brutto) [Dimension]

      • Buchwert zum Ende der Periode
      • Buchwert zum Ende der Vorperiode
    • Anlagespiegel (brutto), Kurzform

      • Anlagespiegel (brutto) Kurzform [Tabelle]

        • steuerliche Überleitung [Dimension]
        • Positionen des Anlagevermögens (brutto) Kurzform [Dimension]
      • Wertentwicklung des Anlagespiegels (brutto) Kurzform [Dimension]

        • Buchwert zum Ende der Periode
        • Abschreibungen der Periode
        • Buchwert zum Ende der Vorperiode
    • Anlagespiegel (netto)

      • Anlagespiegel (netto) [Tabelle]

        • steuerliche Überleitung [Dimension]
        • Positionen des Anlagevermögens (netto) [Dimension]
      • Wertentwicklung des Anlagespiegels (netto) [Dimension]

        • Buchwert zum Ende der Periode (netto)
    • Angaben zu immateriellen Vermögensgegenständen/Position im Anlagespiegel

      • Name der Gruppe der immateriellen Vermögensgegenstände

        • begrenzte Nutzungsdauer
        • unbegrenzte Nutzungsdauer
        • unbestimmbare Nutzungsdauer
      • zu Grunde gelegte Nutzungsdauern oder angewandte Abschreibungssätze der Gruppe von immateriellen Vermögensgegenständen
      • die angewandten Abschreibungsmethoden der Gruppe von immateriellen Vermögensgegenständen
      • Buchwert der Gruppe von immateriellen Vermögensgegenständen
      • Zugänge der Gruppe von immateriellen Vermögensgegenständen
      • Abgänge der Gruppe von immateriellen Vermögensgegenständen
      • planmäßige Abschreibungen des Jahres der Gruppe von immateriellen Vermögensgegenständen
      • außerplanmäßige Abschreibungen des Jahres der Gruppe von immateriellen Vermögensgegenständen
      • Kumulierte Abschreibungen der Gruppe von immateriellen Vermögensgegenständen
      • Wertaufholungen des Jahres der Gruppe von immateriellen Vermögensgegenständen
      • Übrige Veränderungen der Gruppe von immateriellen Vermögensgegenständen
      • Nettowährungsdifferenzen infolge einer Umrechnung des Abschlusses einer wirtschaftlichen selbstständigen ausländischen Teileinheit bzgl. der Gruppe von immateriellen Vermögensgegenständen
    • Auswirkungen von Änderungen der Nutzungsdauer oder der Abschreibungsmethoden, die eine wesentliche Bedeutung haben
    • Begründung, für eine Nutzungsdauer von mehr als 20 Jahren
    • Beschreibung der Kriterien, die bei der Ermittlung der Nutzungsdauer des immateriellen Vermögenswertes eine wesentliche Rolle gespielt haben
    • Immaterielle Vermögenswerte die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-Lage des Konzerns wesentlich sind
    • Aufwendungen für Forschung und Entwicklung immaterieller Vermögensgegenstände

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