Begriff

Die Anlagenbuchführung oder Anlagenbuchhaltung ist nicht nur ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung, sondern auch ein Teil der Kosten- und Leistungsrechnung. Langlebige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden hier inventurmäßig überwacht.

Mit der Anschaffung oder Herstellung werden alle Wirtschaftsgüter erfasst. Die Verwaltung der Wirtschaftsgüter beinhaltet die Buchung von Zu- und Abgängen, die Bewertung und die Ermittlung der Abschreibung.

Um die einzelnen Gegenstände übersichtlich zu gestalten, wird für jedes Wirtschaftsgut eine Anlagenkartei geführt und für die Gesamtheit der Wirtschaftsgüter ein Anlagenspiegel.

 

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